.

Diese Verordnungen regeln Trainings und Wettkämpfe

Startmaschine (C) GEPA-pictures

Durch die 197. Verordnung des Gesundheitsministers vom 30. April sind ganz kleine Freiluft-Wettkampfveranstaltungen mit maximal 10 Personen (inkl. Kampfrichter/innen, Trainer/innen, Zuschauer/innen, Journalist/innen) derzeit wieder möglich. Bei positivem Verlauf der Infektionen könnte diese Maximalzahl an Personen mit 29. Mai etwas erhöht werden.

Wettkämpfe, deren Ergebnisse in die Bestenliste einfließen sollen, müssen wie gewohnt mindestens 7 Tage vor der Durchführung in ATHMIN zur Genehmigung angesucht werden und regelkonform (LAO, IWR) abgewickelt werden. Nach Rücksprache mit ÖLV-Kampfrichterreferent Mag. Günther Tautermann ist es in den nächsten Wochen ausnahmsweise ausreichend, wenn mindestens 2 geprüfte Kampfrichter bei einer Veranstaltung anwesend sind. Diese müssen die Schlüsselpositionen (z.B. bei Würfen: Kampfgerichtsobmann, Aufwurfrichter) einnehmen. Bei Wettkämpfen sind die ÖLV-Empfehlungen und -Richtlinien für die einzelnen Disziplinen sinngemäß anzuwenden.

2 Meter Abstand und nur Freiluft-Veranstaltungen!

Nach wie vor gilt (gemäß 197. Verordnung), dass bei der Ausübung von Sport auf nicht-öffentlichen Sportstätten mindestens 2 Meter Abstand zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, gehalten werden muss. Wie schwierig es derzeit ist, sich im "Verordnungs- und Gesetzesdschungel" zu recht zu finden, zeigt sich gerade hier bei der Abstandsregel. Denn in der 197. Verordnung heißt es in § 1 (1), dass beim Betreten von öffentlichen Orten nur 1 Meter Abstand zu halten ist, auch unter § 10 (4) desselben Dokuments wird bei Veranstaltungen der 1 Meter-Abstand eingefordert. Streng genommen, dürfte man also in der Hauptallee mit 1 Meter-Abstand laufen, auf Sportplätzen wären aber im Training 2 Meter-Abstand nötig und bei Veranstaltungen dann auch wieder nur 1 Meter. Sie sind verwirrt. Wir auch. Mit mindestens 2 Meter Abstand sind sie jedenfalls auf der sicheren Seite, daher empfiehlt der ÖLV auch diese.

Die gestrige 207. Verordnung des Gesundheitsministers brachte diesbezüglich keine Änderungen. 

Gruppengröße auch im Training limitiert!

Die Bundes-Sportorganisation (Sport Austria) und die Sektion Sport des BMKÖS informieren beide auf ihren Websites, dass beim Training die Größe pro Gruppe 10 Personen (inkl. Trainer/in) nicht übersteigen darf. Verwiesen wird hierbei ebenfalls auf die 197. Verordnung, wonach Training ebenfalls als Veranstaltung gemäß der Verordnung anzusehen ist. Der ORF hat seinen Beitrag von gestern jetzt ebenfalls dahingehen korrigiert. Der Wortlaut im Detail:

197. Verordnung: § 10. (1) Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind untersagt. (2) Als Veranstaltung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Kongresse.

Mehrere Gruppen gleichzeitig

Bundes-Sportorganisation und Sektion Sport schreiben auch auf ihren Websites, dass mehrere 10-Personen-Gruppen gleichzeitig mit entsprechendem Abstand trainieren dürfen. Ob man daraus auch ableiten kann, dass bei Wettkämpfen Bewerbe parallel auf verschiedenen Anlagen zeitgleich durchgeführt werden dürfen, ist nicht gesichert. Anfragen an Bundes-Sportorgansation und Sektion Sport brachten keine Aufklärung, sondern auch dort Skepsis. Daher rät der ÖLV, eine Wettkampfveranstaltung derzeit nur mit 1 Bewerb und max. 10 Personen auszuschreiben!

Einschränkungen bei Läufen

Seitens des ÖLV werden Läufe derzeit nur dann genehmigt, wenn sie in Bahnen - nur jede zweite Bahn darf besetzt werden - oder als Einzel-Zeitläufe erfolgen. Berg- oder Straßenläufe, bei denen Starts in mehreren Kleingruppen zu 10 Personen geplant sind, widersprechen unserer Meinung nach den aktuell gültigen Verordnungen. Die Bundes-Sportorgansation sieht das ebenfalls so. Der ÖLV rät daher ganz klar von solchen Veranstaltungen ab.

Ebenso sind Laufveranstaltungen, wo Überholmanöver mit 2 Meter-Abstand erfolgen sollen, aus unserer Sicht zu unterlassen, weil die Abstandsregel im Wettkampf-Eifer sicher nicht eingehalten werden kann.

Verantwortung bei Vereinen und Veranstaltern

Der ÖLV kann im Zusammenhang mit Trainings und Wettkämpfen nur Empfehlungen abgeben und über die aktuellen gesetzlichen Regelungen informieren. Jeder Verein und Veranstalter ist für sein Verhalten selbst (!) verantwortlich, haft- und klagbar. Der erwünschte "Freibrief" gegenüber den örtlichen Behörden, Eltern, usw. wird seitens des ÖLV sicher nicht erfolgen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Pressemitteilungen (auch von Ministern), Newsmeldungen und auch E-Mails von einzelnen Ministeriumsmitarbeitern nicht rechtsverbindlich sind. Nur die bereits veröffentlichten Gesetze und Verordnungen gelten.

Wir ersuchen alle Vereine und Veranstalter, besonnen vorzugehen, die Zeit nicht zu treiben und die Entwicklungen der nächsten Wochen abzuwarten. Allen sollte bewusst sein, dass die Leichtathletinnen und Leichtathleten  gegenüber anderen Sportler/innen in der glücklichen Situation sind, fast uneingeschränkt trainieren und ein wenig Wettkampfluft in Form von Mini-Veranstaltungen oder virtuellen Wettkämpfen schnuppern zu können.

14/05/20 14:13, Text: Helmut Baudis

zurück

ÖLV-Cup - Top 5

  Verein

Punkte (Zwischenstand 26.03.2024)

1. TGW Zehnkampf-Union Logo TGW Zehnkampf-Union 2.117
4. UNION St. Pölten 975
3. ULC Riverside Mödling ULC Riverside Mödling 828
2. DSG Wien 657
5. SU Leibnitz 563
Gesamt-Ranking