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Änderung der COVID-Regelungen für Hallen-Staatsmeisterschaften

COVID-Regelungen (C) Pixabay

Aufgrund der Änderungen der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung und in Absprache mit den Veranstaltern ändern wir die COVID-Regelungen für Sportler/innen - nur für diese - bei den österreichischen Hallen-Staatsmeisterschaften und österreichischen U18-Hallenmeisterschaften am 26./27. Februar 2022 in Linz.

Auch wenn dies theoretisch möglich wäre, halten wir weiterhin daran fest, aus logistischen Gründen keine Zuschauer/innen zuzulassen. An beiden Tagen wird ein kostenloser, kommentierter Livestream angeboten. Live-Ergebnisse gibt es ebenfalls.

Für alle Personen vor Ort gilt

  • Registrierungspflicht für alle Personen unter www.sportveranstaltung.at für jeden einzelnen Veranstaltungstag (Contact Tracing)
  • Maskenpflicht in der gesamten Halle
    • ausgenommen davon sind nur Athlet/innen beim Aufwärmen bzw. beim Wettkampf selbst
    • Ein Ordnerdienst wird die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren.

3G-Plus-Regelung für Athlet/innen

Unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus ist für Athlet/innen ein negatives COVID-Testergebnis für den Zutritt zur Halle und die Teilnahme notwendig, da sie während des Sporttreibens keine Masken tragen. Athlet/innen, die erst jetzt durch diese erleicherte Regelung die Teilnahmeberechtigung erlangen, können bis Mittwoch (Nachnennschluss) ohne zusätzlicher Nachnenngebühr ihre Anmeldungen vornehmen. Damit es nicht zur Verrechnung der Nachnenngebühr kommt, senden Sie bitte ein E-Mail mit diesem Hinweis (Zahlungsbefreiung) an wettkampfreferat@oelv.at.

Folgende Tests werden anerkannt:

  • PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Antigentest nicht älter als 24 Stunden (auch registrierter Selbsttest zulässig)
  • Ein Selbsttest in der Halle (Joinstar, Test im vorderen Nasenbereich) unter Aufsicht zu einem Betrag von 10 EUR wird nur in Linz angeboten. Der Betrag ist vor Ort in bar zu bezahlen.
  • Als Referenzzeit für alle Tests wird der Beginn der Veranstaltung am jeweiligen Tag herangezogen.

2G-Regelung für alle anderen Personen

Trainer/innen, Betreuer/innen (u.a. Fahrer/innen, Masseur/innen, Funktionär/innen), Kampfrichter/innen sowie alle anderen Mitarbeiter/innen und Journalist/innen, TV-Mitarbeiter/innen oder Fotograf/innen haben durchgehend die FFP2-Maske zu tragen. Daher gilt für diesen Personenkreis die 2G-Regelung. Es muss kein Test vorgelegt werden, da das Infektionsrisiko durch das Tragen der Maske reduziert ist.

Der ÖLV kann die Anzahl der Betreuer/innen pro Verein beschränken. Alle Betreuer/innen sind über das Feld "Ersatzleistung" namentlich bis zum Nennungsschluss bekanntzugeben. Nachnennungen sind per E-Mail an office@oelv.at bis Mittwoch, 23.2., möglich.

21/02/22 20:33, Text: Helmut Baudis

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