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Alle Details zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

PRAE-Formular (C) ÖLV

Die Österreichische Bundes-Sportorganisation (Sport Austria) hat zahlreiche Fragestellungen in den letzten Monaten mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgestimmt.

Die abgeklärten Fragen beziehen sich auf steuerrechtliche bzw. der sozialversicherungsrechtliche Themenstellungen und wurden in einem umfangreichen FAQ-Bereich online gestellt.

Mehrfachbezug möglich

U.a. wurde die Frage geklärt, ob ein Mehrfachbezug der PRAE von mehreren auszahlenden Stellen (Vereinen, Verbänden) - ohne verpflichtende Führung eines Lohnkontos - möglich ist. Dies wurde mit "JA" beantwortet, was die Administration für Verbände und Vereine doch deutlich erleichtert.

Meldepflicht beachten!

Die Meldung aller PRAE-Bezieher:innen für das Jahr 2023 hat im Nachhinein durch den Verband bzw. Verein in elektronischer Form bis Ende Februar 2024 zu erfolgen.

Alle Details dazu sind auf der Website von Sport Austria nachzulesen.

 

25/10/23 13:12, Text: Helmut Baudis

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