Diese Medikamente sind ab 2026 verboten
Mit 1.1.2026 wurden unter anderem die Substanzen „Seladelpar“ und „Vamorolon“ neu bzw. explizit als Beispiele in die Verbotsliste aufgenommen. Besondere Vorsicht ist daher bei Medikamenten geboten, die diese Substanzen enthalten. „Seladelpar“ ist im Medikament „Lyvdelzi 10 mg Hartkapseln“ und „Vamorolon“ im Medikament „Agamree“ enthalten.
Patient:innen, die diese Medikamente einnehmen müssen, sollten die folgenden Punkte beachten:
Diagnose durch fachlich geeignete Person.
Abklärung, ob eine erlaubte Alternative eingesetzt werden kann.
Sämtliche Befunde und Unterlagen sollten auf dem aktuellen Stand sein.
Testpoolsportler:innen müssen im Vorhinein eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen.
Sportler:innen, die nicht im Testpool sind, haben erst in Zusammenhang mit einer Dopingkontrolle die Möglichkeit, eine TUE im Nachhinein zu beantragen.
ACHTUNG: Sollte es eine erlaubte Alternative zu diesen Medikamenten / Substanzen geben oder die zugrundeliegende Diagnose mangelhaft sein, wird ein TUE-Antrag in der Regel abgelehnt.
Unterstützungsangebote der NADA Austria
Die Medikamentenabfrage bzw. die "MedApp" liefert in Sekundenschnelle das Ergebnis, ob ein Medikament oder eine Substanz verboten oder erlaubt ist.
Mit dem TUE Checker können Sportler:innen und Mediziner:innen zuerst überprüfen, ob eine Medizinische Ausnahmegenehmigung für den:die Sportler:in überhaupt zum aktuellen Zeitpunkt nötig bzw. möglich ist.
Mit dem NEM Checker können Sportler:innen durch die Beantwortung einiger Fragen vor der Einnahme oder dem Kauf von Nahrungsergänzungsmittel eine Hilfestellung erhalten, um am Ende eine fundierte Entscheidung und Risikoabschätzung treffen zu können.
Beispielliste für erlaubte Medikamente 2026
Ab sofort steht die "Beispielliste erlaubter Medikamente 2026" zum Download zur Verfügung. Die aufgelisteten, beispielhaften Präparate wurden an die Verbotsliste 2026 angepasst. Die "Beispielliste erlaubter Medikamente" unterstützt Sportler:innen, Apotheker:innen sowie Ärzt:innen dabei, bei leichten Krankheitsverläufen, Befindensstörungen, geringfügigen Verletzungen, etc. rasch eine erlaubte Medikation zu finden.
Die Beispielliste, die auch auf Englisch erhältlich ist, enthält nur eine kleine Auswahl der Präparate aus dem Austria-Codex geordnet nach Beschwerden bzw. Leitsymptomen. Die angeführten Medikamente können von den Sportler:innen angewendet werden, ohne dafür einen Antrag auf Erteilung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption) stellen zu müssen.
Wichtige Hinweise und Anmerkungen
- Bei deutlichen Beschwerden ist unbedingt ein:e Arzt:Ärztin aufzusuchen (bspw. bei Fieber, stärkeren Halsschmerzen, eitrigem Auswurf und dergleichen mehr). Ob eine Erkrankung ernster oder nur leichter Natur ist, lässt sich vom Laien oft nur schwer erkennen. Eine „Selbstbehandlung“ kann daher unter Umständen ein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Teilnahme an einem Wettkampf bei vermeintlich banalen Beschwerden ist nicht zu empfehlen. Unter solchen Umständen ist die Leistungsfähigkeit eingeschränkt und kann auch ein schwerer Gesundheitsschaden eintreten mit der Folge eines möglichen Endes der Sport-Karriere.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Medikamente für die „Beispielliste erlaubter Medikamente“ nichts über die Wertigkeit gleichartiger, anderer Präparate (Arzneispezialitäten inklusive Generika) aussagt. In die Liste wurden teils Präparate aufgenommen, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, teils jedoch auch Präparate, die verschreibungspflichtig sind. Letztere Medikamente sind mit (RP) für „rezeptpflichtig“ gekennzeichnet.
- Alkohol ist zwar laut der aktuellen Verbotsliste nicht verboten, bei alkoholhältigen Medikamenten ist dies für Sportler:innen, die Alkohol vermeiden wollen, aber entsprechend vermerkt. Ebenso sind Präparate gekennzeichnet, welche Inhaltsstoffe enthalten, die im sogenannten „Monitoring Program“ der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) sind, d.h. möglicherweise in Zukunft verboten werden.
- Bitte beachten Sie, dass die aufgelisteten Medikamente mit dem in Österreich geltenden Namen angeführt werden. Im Ausland gekaufte Medikamente können auch bei gleichem Namen andere Wirkstoffe enthalten bzw. kann ein ausländisches Präparat trotz gleicher Wirkstoffe wie in Österreich einen anderen Namen haben. Bedenken Sie bitte auch, dass „rein pflanzliche Mittel“ wie Teemischungen, oder sonstige „Naturmittel“ Substanzen enthalten können, die auf der Verbotsliste stehen (bspw. Ephedrin, Higenamin). Erkundigen Sie sich daher beim Kauf in der Apotheke, ob Sie ein solches Produkt ohne Bedenken verwenden können.
- Für die Ärzteschaft sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende „Beispielliste“ keinerlei Richtlinie darstellt und daher uneingeschränkter Freiraum für das ärztliche Ermessen hinsichtlich der notwendigen medikamentösen Behandlung mit Arzneispezialitäten inklusive Generika – unter Beachtung der gültigen WADA-Verbotsliste – besteht.
- Die Website der NADA Austria ermöglicht es, alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel im Hinblick auf die gültigen Anti-Doping-Bestimmungen zu überprüfen. Diese Informationen erhalten Sie unter www.nada.at/medikamentenabfrage. Dieses Angebot steht auch als „MedApp“ für iOS und Android zur Verfügung. Medikamente oder Substanzen, die nicht in dieser Datenbank enthalten sind, wurden entweder im Ausland gekauft oder sind nicht im Austria Codex gelistet (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die meisten homöopathischen Präparate).