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Athletics Unlimited Games 2022 - Update

(C) Unlimited Games

Mit den Athletics Unlimited Games Mitte August ein besonderes Highlight für alle interessierten Nachwuchs-Athlet/innen der Jahrgänge 2009, 2010 und auch 2011 auf dem Programm.

Vor gut zwei Wochen haben wir in einem ersten Artikel alle Details und Informationen auf der ÖLV-Website veröffentlicht. Seitdem sind bereits viele Anmeldungen beim ÖLV angekommen und wir freuen uns, bereits 47 Athlet/innen bei diesem von der EU finanzierten Projekt begrüßen zu dürfen!

Wichtig: Ein paar Plätze haben wir noch. Du bist bereits angemeldet? Sehr gut, du kannst gerne auch interessierte Freunde mitnehmen, auch jene, die nicht bei einem ÖLV-Verein angemeldet sein.

Anreise-Update

Ein kleines Update haben wir auch bereits, welches sich nach dem Stand der Anmeldungen richtet. Die nördliche Busroute wird bei der Raststation Ansfelden starten und nicht wie zuerst kommuniziert in Salzburg/Rif. Anschließend wird die Route über das SPORT.ZENTRUM Niederösterreich und Wien Nord nach Krakau führen.

Weitere wichtige Infos kurz zusammengefasst

Eine gruppenweise Anmeldung per E-Mail an Bernhard Rauch (office@oelv.at) unter Angabe der Namen, der Geburtsjahrgänge und des Vereins wäre am besten. Aber natürlich können auch einzelne Jugendliche aus ÖLV-Vereinen teilnehmen. Nachdem der erste Anmeldeschluss bereits am 31. Mai 2022 war, werden wir diesen jetzt bis 30. Juni 2022 verlängern und ersuchen um tatkräftige Bewerbung der Veranstaltung.

Für die An- und Abreise mit einem vom ÖLV organisierten Bus, den Aufenthalt vor, die Übernachtungen sowie die Verpflegung (Vollpension inkl. Getränke) entstehen keine Kosten - auch die Ausflüge in die Wieliczka Salzmine und das Krakauer Stadtzentrum werden vom Veranstalter übernommen. Lediglich ein kleines Taschengeld wäre für Souvenirs notwendig.

Alle Details zu den Athletics Unlimited Games 2022 in der polnischen Stadt Krakau findet ihr hier.

Das Anmeldeformular findet ihr im Anhang. Bitte diesem auch die Kopie des Reisepasses des/der Erziehungsberechtigten und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beilegen.

10/06/22 16:17, Text: Bernhard Rauch

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