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Bericht vom 115. Verbandstag des ÖLV

ÖLV-Verbandstag (c) ÖLV

Am Samstag, den 19. März 2022 fand in der GSG9-Halle in Wien der 115. Verbandstag des ÖLV statt. Ein Großteil der Landesverbände und Vorstandsmitglieder war vor Ort, ein Teil war virtuell zugeschalten. 

Es war die erste größere Sitzung der Leichtathletikvertreter/innen seit zwei Jahren, die als Präsenzveranstaltung abgehalten werden konnte.

Neue Regelung für Startberechtigung von nicht-österreichischen Staatsbürger/innen bei ÖLV-Meisterschaften

Die vor zwei Jahren beschlossene Regelung, dass nur Athlet/innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft an den ÖLV-Meisterschaften der Allgemeinen Klasse teilnehmen dürfen, ist Geschichte. Nach Mehrheitsentscheidungen bei den letzten beiden Verbandstagen und vielen Diskussionen in den letzten Monaten wurde nun eine Lösung gefunden, die Einstimmigkeit bei allen Landesverbänden und Vorstandsmitgliedern brachte.

Es gibt nun eine einheitliche Regelung für alle Altersklassen, die ab sofort Gültigkeit hat und bereits bei den österreichischen Winterwurf-Meisterschaften am kommenden Wochenende zur Anwendung kommt.

Ausländische Athlet/innen können nun unter folgenden Voraussetzungen an allen ÖLV-Meisterschaften teilnehmen:

  • Ständiger Wohnsitz in Österreich: EU-Staatsbürger/innen müssen zum Zeitpunkt des Nennschlusses den ständigen Wohnsitz in Österreich haben, bei Nicht-EU-Staatsbürger/innen sind hier mindestens zwei Jahre erforderlich.
  • Nicht-Teilnahme in und für andere Länder: Für alle ausländischen Athlet/innen gilt, dass sie in den letzten 24 Monaten weder an einer nationalen Meisterschaft eines anderes Landes (egal welche Altersklasse und welche Sportart) noch für ein Nationalteam eines anderen Landes (egal welche Altersklasse und welche Sportart) angetreten sein dürfen.

Nationale Wettkampfbestimmungen

Die Nationalen Wettkampfbestimmungen (NWB) wurden in mehreren Punkten an die internationalen Wettkampfregeln angepasst, meistens waren es nur redaktionelle Änderungen. Die aktualisierte Fassung der ÖLV-Ordnungen mit dem NWB-Update wird in den nächsten Tagen online verfügbar sein.

Nachnennungen bei österreichischen Crosslaufmeisterschaften am Wettkampftag

Bei den österr. Crosslauf-Meisterschaften ist es ab sofort möglich, Nachnennungen am Wettkampftag vorzunehmen und auch Nachwuchsathlet/innen in höheren Altersklassen nachzunennen, wenn dadurch ein Team zustande kommt. Dieser Antrag des SLV wurde einstimmig angenommen. Diese Änderungen werden in den nächsten Tagen in die Allgemeinen Bestimmungen für ÖLV-Meisterschaften eingearbeitet.

European-Athletics-Auszeichnung für Roland Gusenbauer

ÖLV-Präsidentin Mag. Sonja Spendelhofer überreichte im Rahmen des Verbandstags an WLV-Präsident Roland Gusenbauer den "Golden Pin" von European Athletics. Der Kontinentalverband würdigte auf diese Weise sein jahrzehntelanges Engagement für die Leichtathletik, insbesondere im internationalen Bereich, das als Generalsekretär der 1. Hallen-EM der Geschichte in Wien 1970 seinen Anfang nahm.

Ausschluss von russischen und weißrussischen Athlet/innen auch in Österreich

Nach Diskussion der Thematik mit den Landesverbandsvertreter/innen im Zuge des Verbandstags setzte der ÖLV-Vorstand seine Beratungen zu dieser Thematik im Anschluss an die Generalversammlung fort. Dabei beschloss der ÖLV-Vorstand einstimmig, sich den Sanktionen von World Athletics und European Athletics für Veranstaltungen in seinem Genehmigungsbereich vollinhaltlich anzuschließen und die Teilnahme von Athlet/innen, Trainer/innen, Funktionär/innen etc. aus RUS und BLR und auch Geschäfte mit Athletenrepräsentant/innen (Athletenmanager/innen) oder Firmen aus diesen beiden Ländern zu untersagen.

Ob Ausnahmregelungen für Breiten- bzw Massensportveranstaltungen oder für bereits seit langem in Österreich lebende und bereits startberechtigte Personen aus diesen beiden Ländern überhaupt möglich sind, wird in den nächsten Tagen mit World Athletics und European Athletics abgeklärt. Erst dann wird der ÖLV-Vorstand darüber beraten, ob es überhaupt Ausnahmen geben wird. Diese Sanktionen gegen RUS und BLR gelten in Österreich solange wie die Sanktionen der internationalen Verbände aufrecht sind.

19/03/22 21:31, Text: Robert Katzenbeisser


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