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COVID-19-Lockerungsverordnung macht per 2. Juli wieder alles möglich

COVID-19-Lockerungsverordnung macht per 2. Juli wieder alles möglich

Die COVID-19-Lockerungsverordnung vom 1. Juli wurde am 2. Juli - auch auf starkes Drängen des ÖLV - nochmals novelliert. Nun sind wieder alle leichtathletischen Disziplinen im Training und Wettkampf möglich. Abstand halten und Vorsichtsmaßnahmen in allen organisatorischen Bereichen sind aber nach wie vor angebracht.

Wie medial überall angekündigt, wurde die Novelle der Lockerungsverordnung am 30. Juni wenige Stunden vor dem In-Kraft-Treten am 1. Juli vom Gesundheitsministerium veröffentlicht. Die wesentlichste Änderung dabei war, dass die 2-Meter-Abstandsregel beim Sporttreiben und das kurzfristige Unterschreiten dieser außer Kraft gesetzt wurden.

Glühende Telefonleitungen

Die ab 1. Juli gültige Verordnung hatte aber einen Haken, denn plötzlich waren durch einen Formulierungsfehler für Spitzensportler/innen aller Sportarten (auch für die Leichtathletik) vor dem ersten Training und Wettkampf COVID-19-Tests vorgeschrieben. Das Meeting in Eisenstadt, was die meisten nicht mitbekamen, stand bis kurz vor Meetingbeginn an der Kippe, denn so kurzfristig wären keine Testungen für alle Sportler/innen zu organisieren bzw. negative Testergebnisse zu erhalten gewesen.

Die Telefonleitungen glühten den ganzen Donnerstag. Zahlreiche Telefonate der Stadt Eisenstadt, des ÖLV, der Bundes-Sportorganisation mit Verantwortlichen im Sport- und Gesundheitsministerium führten letztlich zu einer Lösung des Problems und einer neuerlichen Novelle der zwei Tage alten Verordnung, die dann die eigentliche politische Intention exakt widergab. Die Novelle trat noch mit 2. Juli in Kraft und ermöglichte die Durchführung des Eisenstädter Top-Meetings in rechtskonformer Form. COVID-19-Tests sind nunmehr nur bei Mannschaftssportarten und Sportarten bei denen es zu Körperkontakt kommt vorgeschrieben.

Die konsolidierte Gesamtfassung der Lockerungsverordnung ist im Rechtsinformationssystem des Bundes nachzulesen und hier verlinkt. Lesenswert ist hier nicht nur der Abschnitt zum Sport, sondern auch jener zu Veranstaltungen, der auch den gesamten Wettkampfbetrieb in der Leichtathletik regelt.

Schlussfolgerungen für die Leichtathletik und den Laufsport

Ab sofort sind alle Disziplinen wieder möglich - auch Staffelläufe können wieder uneingeschränkt durchgeführt werden. Alle Bahnen können bei Stadionbewerben besetzt werden. Bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmer/innen sind keine Sitzplätze zuzuordnen. Das bedeutet auch, wie das Sportministerium auf seiner Website schreibt, dass Laufveranstaltungen mit Massenstart mit bis zu 100 Personen wieder möglich sind, sofern der 1-Meter-Abstand im Startbereich eingehalten werden kann.

Der ÖLV nimmt daher alle seine Bestimmungen der letzten Wochen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zurück, empfiehlt aber weiterhin Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Geräte sollten weiterhin regelmäßig desinfiziert werden, Siegerehrungen nicht in klassischer Form durchgeführt werden, die persönliche Meldung bei der Meldestelle nur umgesetzt werden, wenn der 1-Meter-Abstand eingehalten werden kann, auf die Einrichtung eines Callrooms ist zu verzichten, usw.

Der ÖLV empfiehlt allen Vereinen und Veranstaltungen angepasst an die Personengruppe/n und das örtliche Umfeld entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

04/07/20 11:44, Text: Helmut Baudis

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