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Die neue COVID-Verordnung für Ost-Österreich

Die neue COVID-Verordnung für Ost-Österreich

Gestern Abend wurde die seit Tagen angekündigte 6. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht, die Sonderregelungen für Wien, Niederösterreich und Burgenland vorsehen.

Gleich vorweg, für das Training und die Wettkämpfe im Spitzensportbereich ändert sich gar nichts, auch nicht in der Ost-Region. Damit steht auch den kommenden Wettkämpfen als "Veranstaltungen im Spitzensport" nichts im Wege.

Gruppentraining in Wien, NÖ und Burgenland gestoppt

Das seit 15. März wieder mögliche Kinder- und Nachwuchstraining in 10er-Gruppen wird durch die Novelle  wieder gestoppt - in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland bis einschließlich 10. April. Denn Zusammenkünfte von mehreren Personen und mehreren Haushalten sind ab morgen wieder verboten. In allen anderen Bundesländern ist das Gruppentraining mit max. 10 Kindern und Jugendlichen weiterhin möglich!

Was ist für Hobbysportler/innen bzw. Kinder und Jugendliche ab 1. April möglich?

Sport im Freien, an öffentlichen Orten, im privaten Wohnbereich oder auf Freiluft-Sportstätten darf nur

  • alleine (jederzeit),
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
  • oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand)

betrieben werden, wie auch Sport Austria auf ihrer "FAQ-Seite" berichtet. Alle Indoor-Sportstätten bleiben - außer für die Spitzensportler/innen - weiterhin geschlossen.

Weitere Informationen dazu sind auf der Sport Austria-Website nachzulesen. Die 6. Novelle ist hier nachzulesen, eine konsolidierte Gesamtfassung liegt noch nicht vor.

31/03/21 15:49, Text: Helmut Baudis

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