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Individualtraining im Freien ab Montag für alle wieder möglich

Come in - We are open (C) Pixabay

Gestern hat der Gesundheitsminister die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlassen, die ab Montag, 7. Dezember in Kraft tritt. Was noch fehlt ist die angekündigte Verordnung zu den Reisen, was Auslandstrainingslager für die Weihnachtszeit oder Anfang Jänner im Moment schwer planbar macht.

Positiv ist, dass ab Montag Leichtathlet/innen aller Altersgruppen und Leistungsstufen wieder Leichtathletik-Anlagen im Freien zum Training betreten dürfen. Allerdings nur zum Individualtraining, wobei mehrere Personen gleichzeitig individuell trainieren dürfen.

Gruppentrainings sind nicht erlaubt, weil Veranstaltungen untersagt sind und auch wieder explizit als "geplante Zusammenkünfte zur körperlichen Ertüchtigung" in der Verordnung angeführt sind. Das macht Kindertrainings wohl unmöglich, Nachwuchstrainings mit Individualtrainingscharakter sind aber auch für Kinder denkbar. Die vor wenigen Wochen geltende 2-Haushalte-Regel gibt es erneut. Darüber hinaus wird in der Verordnung folgendes angeführt:

"§ 2 (1) 5 Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Zeile 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung."

Und die Zeile 3 lit. a sagt, dass der Kontakt mit

  • "dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
  • einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister),
  • einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird", zulässig ist.

Wer seinen Trainer bzw. seine Trainer/in mehrmals wöchentlich sieht, oder auch seine Trainingspartner/in, der muss also nicht mutterseelenalleine am Sportplatz sein. Sie können sicherlich als "wichtige Bezugspersonen" geltend gemacht werden. Außerdem können ja ohnedies mehrere Personen auf einer Sportstätte parallel trainieren. Hier gibt es seitens der Verordnung einen Hinweis, dass 10 Quadratmeter pro Sportler vorzusehen sind und der 1-Meter-Abstand zu Haushaltsfremden eingehalten werden muss.

Indoor-Training ist nach wie vor nur für Spitzensportler/innen möglich, ebenso Wettkämpfe.

Regelung für Spitzensportler/innen

Hier hat sich nichts gegenüber der Notmaßnahmenverordnung des zweiten Lockdowns geändert, außer dass jetzt klar ist, dass für Individualtrainings im Freien kein Antigen-Schnelltest nötig ist. Für Gruppentrainings im Freien bzw. für das Training in geschlossenen Sportstätten ist unserer Ansicht nach zu mindestens ein Antigen-Schnelltest vor Trainingsbeginn erforderlich. Hier gibt es aber österreichweit völlig unterschiedliche Sichtweisen, jedenfalls sollte ein Präventionskonzept mit einer Begründung für die gewählte Vorgangsweise vorhanden sein.

Sportveranstaltungen im Spitzensport

Hier hat sich ebenfalls nichts geändert. Mit entsprechendem Covid-19-Präventionskonzept, Antigen-Schnelltests der Sportler/innen, Kampfrichter/innen und je nach Konzept bzw auch der Betreuer/innen sind diese für Spitzensportler/innen möglich - und zwar indoor als auch outdoor.

Fragezeichen bei Reisebeschränkungen

Hier wurden von Regierungsmitgliedern in mehreren Presseterminen Dinge angekündgt, u.a. von Sportminister Werner Kogler heute, der über Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten über den 10. Jänner hinaus nachdenkt. Quarantäne von zehn Tagen nach der Rückkehr ab 19. Dezember, mit einer möglichen Option zum Freitesten nach fünf Tagen wurden angekündigt. Was genau kommt und wie Risikogebiete dann definiert werden, wird erst die separate Verordnung zeigen, die erst herausgegeben werden muss. Einige Fragezeichen also.

Foto (C) Pixabay

05/12/20 22:13, Text: Helmut Baudis

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