Als fachkundige Kommentatoren für die Livestreams konnten Bernhard Schmid (Linz, 12./13.2.), Helmut Baudis (Dornbirn, 19.2.) und Uwe Holli (Linz, 26./27.2.) gewonnen werden. Bei allen Wettbewerben werden mehrere Kameras im Einsatz sein, um das Geschehen bestmöglich einzufangen.
Limits und Qualifikationskriterien
Wir ersuchen, die Limittabelle sowie auch die Allgemeinen Bestimmungen für ÖLV-Meisterschaften genau zu lesen. Beides befindet sich im Downloadbereich unserer Website. Sollte ein/e Athlet/in das Punktelimit im Hallen-Mehrkampf nicht erfüllen, dann kann eine Qualifikation auch über den Freiluft-Mehrkampf erfolgen. Bitte die entsprechende Punktezahl im Feld "Ersatzleistung" im ATHMIN-System eintragen. Außerdem ist auch eine Qualifikation über Einzelleistungen möglich, welche ebenfalls im Feld "Ersatzleistung" anzugeben sind. Ein Blick auf die Unterstützende Tabelle für die Mehrkampf-Einzellimits ist dabei sehr hilfreich.
Die ÖLV-Sportkommission hat diese Woche beschlossen, dass Limits auch mit schwereren Gewichten (Wurf) oder höheren Hürden erbracht werden können. Außerdem werden auch Leistungen in den Lauf- und Gehbewerben zur Qualifikation anerkannt, wenn der geforderte Kilometerschnitt (das Limit-Tempo) erreicht ist. Somit kann man sich zum Beispiel auch mit einer 10km-Zeit für das 3.000-m-Bahnrennen qualifizieren. Sollte ein solcher Fall vorliegen, ist dies bei der Nennung bitte ebenfalls im Feld "Ersatzleistung" anzugeben.
Kleine Adaptierungen bei den Sprunghöhen
Die ÖLV-Sportkommission hat beschlossen, dass die 10-Zentimeter-Steigerung beim Stabhochsprung der Männer nun später erfolgt (ab 4,65 m), da das Leistungsniveau in dieser Disziplin gestiegen ist. Außerdem wurden alle Hochsprung-Höhen so angepasst, dass die Limits für die internationalen Meisterschaften angeboten werden. Details sind in der Datei Sprunghöhen und Disziplinenspezifika nachzulesen.
COVID-Regelungen in Bewegung
Die Bundesregierung hat Lockerungen angekündigt und auch auf der der Website des Gesundheitsministeriums in Kurzform dargestellt. Fakt ist, dass erst die jeweilige Novelle der Verordnung Auskunft über die Details geben wird. Mit diesen Novellen ist wieder kurz vor dem 12. und 19. Februar zu rechnen. Klar ist, dass die ÖLV-Meisterschaften als "Zusammenkünfte im Spitzensport" ausgetragen werden. Nachfolgend die derzeit geplanten COVID-Regelungen, welche mit den jeweiligen Veranstaltern und Medizinern, die für das COVID-Präventionskonzept verantwortlich sind, abgestimmt sind und auch für allfällige Rahmenbewerbe gelten:
- Zuschauer/innen sind nicht zugelassen
- Registrierungspflicht für alle Personen unter www.sportveranstaltung.at für jeden einzelnen Veranstaltungstag (Contact Tracing)
- Maskenpflicht in der gesamten Halle
- ausgenommen davon sind nur Athlet/innen beim Aufwärmen bzw. beim Wettkampf selbst
- Ein Ordnerdienst wird die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren.
2G-Plus-Regelung für Athlet/innen
Für die Athlet/innen kann der Zutritt nur mittels 2G-Nachweis und zusätzliche negativem Test erfolgen. Folgende Tests werden anerkannt:
- PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
- Antigentest nicht älter als 24 Stunden (auch registrierter Selbsttest zulässig)
- Ein Selbsttest in der Halle (Joinstar, Test im vorderen Nasenbereich) unter Aufsicht zu einem Betrag von 10 EUR wird nur in Linz angeboten. Der Betrag ist vor Ort in bar zu bezahlen. In Dornbirn werde keine Selbsttests angeboten, da es sich nur um eine Ein-Tages-Veranstaltung handelt.
- Als Referenzzeit für alle Tests wird der Beginn der Veranstaltung am jeweiligen Tag herangezogen.
(Anmerkung: Auch für die beiden Sprecher und den Kommentator des Livestreams gilt die 2G-Plus-Regelung.)
2G-Regelung für alle anderen Personen
Trainer/innen, Betreuer/innen (u.a. Fahrer/innen, Masseur/innen, Funktionär/innen), Kampfrichter/innen sowie alle anderen Mitarbeiter/innen und Journalist/innen, TV-Mitarbeiter/innen oder Fotograf/innen haben durchgehend die FFP2-Maske zu tragen. Daher gilt für diesen Personenkreis die 2G-Regelung. Es muss kein Test vorgelegt werden, da das Infektionsrisiko durch das Tragen der Maske reduziert ist.
Der ÖLV kann die Anzahl der Betreuer/innen pro Verein beschränken. Alle Betreuer/innen sind über das Feld "Ersatzleistung" namentlich bis zum Nennungsschluss bekanntzugeben.