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Maskenpflicht auf Sportstätten im Freien ist gefallen

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Die heute in Kraft getretene COVID-19-Öffnungsverordnung wurde (zum Glück kurzfristig) in einigen Punkten novelliert und dabei fällt auch die Maskenpflicht auf nicht-öffentlichen Sportstätten im Freien!

Die Novelle ist bereits im Rechtsinformationssystem des Bundes online. Maske ist demnach nur mehr in geschlossenen Räumen, ausgenommen Feuchträume, zu tragen.

Für heute Nachmittag sind weitere Erläuterungen des Gesundheitsministeriums zu Detailfragen im Sportgeschehen (z.B. 3-G-Überprüfung auf Sportstätten ohne Personal, Eltern begleiten Kinder zum Training, etc.) zu erwarten.

Der ursprüngliche Beitrag zur ab 19. Mai geltenden COVID-Öffnungsverordnung ist hier nachzulesen.

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19/05/21 14:59, Text: Helmut Baudis

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