Klarstellung zum Freiluft-Training in Kleingruppen
Wie die Bundes-Sportorganisation heute in einer schriftlichen Mitteilung an die Fachverbände mitteilte, ist nach Rücksprache mit dem Krisenstab des Gesundheitsministeriums die Verordnung hinsichtlich Training in Kleingruppen mit Kindern bzw. Minderjährigen (unter 18 Jahren) im Freien wie folgt zu interpretieren:
Maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten und weitere maximal 6 Kinder bzw. Minderjährige, für die Aufsichtspflicht besteht, können gemeinsam trainieren. Dabei ist es nicht relevant aus wieviel verschiedenen Haushalten diese Kinder bzw. Minderjährige kommen.
In der aktuellen Verordnung ist diese Regelung unter § 13 Abs. 3 Z 10 wieder zu finden. Demnach ist
- ein Outdoor-Einzeltraining mit Trainer/in oder
- das Training mit 1-2 Trainer/innen und sechs Kindern aus unterschiedlichen Haushalten möglich.
Allgemein gilt, es muss jederzeit ein Meter Abstand gehalten werden und es dürfen ausschließlich Sportarten ausgeübt werden, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu keinem Körperkontakt (ausgenommen Sicherungs- und Hilfeleistung) kommt, was auf die Leichtathletik ja zutrifft.
Unklare Situation bei Trainingslagern im Ausland
Die gestern veröffentlichte Änderung der COVID-19-Einreiseverordnung wirft zahlreiche Fragen für den Sportverkehr (Trainingslager, Wettkämpfe) auf, wie sich heute Nachmittag auch im Rahmen einer "Jour Fixe"-Veranstaltung der Bundes-Sportorganisation zeigte. Vertreter des Sportministeriums versprachen hier rasch Aufklärung, ob Spitzensportler/innen und ihre Trainer/innen weiterhin ungehindert nach Österreich einreisen können. Hier wird eine Klarstellung für morgen oder übermorgen erhofft, denn die neuen Regelungen treten am 19. Dezember 2020, um 0:00 Uhr, in Kraft und betreffen zum Beispiel auch alle in Teneriffa (ESP) Trainierenden. Bislang waren nämlich z.B. die Kanaren von Einschränkungen ausgenommen.