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Neue Voraussetzungen für alle Wettkampfveranstaltungen in Österreich

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Im Sinne der Qualitätssicherung haben der ÖLV und alle Landesverbände im November 2023 folgende drei Punkte beschlossen, die ab 1.1.2024 für alle Stadion-Wettkämpfe in Österreich verpflichtend sind. Eine automatische Abfrage wird in ATHMIN demnächst umgesetzt, bis dahin wird die Erfüllung der Vorgaben durch die Melde- und Ordnungsreferent:innen der Landesverbände und die ÖLV-Mitarbeiter überprüft.

1) Qualifizierte Wettkampfleiter:in

Ab sofort werden Wettkämpfe in Österreich nur mehr dann genehmigt, wenn als Wettkampfleiter:in eine Person eingesetzt und in ATHMIN bekanntgegeben wird, die über eine aktive Kampfrichter:innen-Lizenz (mindestens LV-Kampfrichter:in) verfügt - siehe LAO § 9 (3)

2) PDF-Ergebnisbericht

Die Leistungen des Wettkampfs werden nur dann vom ÖLV anerkannt, wenn alle erzielten Einzelleistungen sowie alle Windangaben in ATHMIN erfasst wurden, und ein PDF-Ergebnisbericht erstellt sowie in ATHMIN hochgeladen wurden - siehe LAO § 19 (3) e.

3) Veranstaltungsbericht und mind. 3 geprüfte Kampfrichter:innen

Für die Anerkennung der Leistungen des Wettkampfs müssen auch folgende Vorgaben erfüllt sein: Der Veranstaltungsbericht in ATHMIN muss vollständig ausgefüllt sein. Dabei müssen mindestens 3 geprüfte Kampfrichter:innen mit aktiver Lizenz, die bei der Veranstaltung vor Ort im Einsatz waren, in ATHMIN im Feld "Anmerkungen" angegeben werden - siehe LAO § 19 (3) e.

Wir ersuchen alle Vereine und Landesverbände bei der Ausschreibung, Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen auf die neuen Bestimmungen zu achten.

08/01/24 16:56, Text: Helmut Baudis

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