Nun ist es fix. Für Non-Profit-Organisationen aus dem Sport-, Kultur und Tierschutz gibt es seit heute, 8. Juli 2020 die Möglichkeit, Förderungsanträge direkt auf der Website des Unterstützungsfonds zu stellen. Nach Rückmeldungen diverser Vereine raten wir zu einer ehestmöglichen Einreichung des Antrages da die Förderzusagen derzeit noch unbürokratisch erfolgen. Das Ziel des Fonds ist, dass die geförderten Organisationen nach Überstehen der Corona-Krise in der Lage sind, ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin zu erfüllen - es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt an die Organisation, an den Verein gewährt.
Voraussetzungen
Der Sitz und die Tätigkeit des Vereins muss in Österreich sein, das Gründungs- und Errichtungsdatum muss am oder vor dem 10. März 2020 liegen und es muss eine wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Corona-Krise vorliegen. Zusätzlich darf der Verein zum 10. März 2020 nicht materiell insolvent sein.
Gefördert werden können Miete und Pacht, Wasser, Energie, Zahlungsverpflichtungen wie zB Buchhaltungskosten und Versicherungen. Pauschal kann für nicht unter die förderbaren Kosten fallende Kosten ein "Struktursicherungsbeitrag" ausbezahlt werden.
Weitere Informationen erhält ihr direkt in den FAQ des Fonds. Im Anhang an den Artikel findet ihr ein Dokument mit Informationen zum NPO-Fonds im Überblick.