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ÖLV-Beschluss zu Lauf-, Geh- und Staffelbewerben

Österreichs Top-Läufer Andreas Vojta (C) GEPA-pictures

Aufgrund der Einschränkungen durch die Verordnungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ist derzeit ein gewohnter Wettkampfbetrieb vor allem wegen der geforderten Abstände zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, im Lauf-, Geh- und Staffellauf-Bereich nicht möglich.

Der Vorstand des Österreichischen Leichtathletik-Verbands hat nun einen Beschluss gefasst, der trotzdem Wettkämpfe in diesen Bereichen der Leichtathletik und somit auch bestenlisten- und rekordfähige Leistungen ermöglicht. 

ÖLV-Beschluss

Die nachfolgende Regelung ist ab sofort für alle Leichtathletik-, Geh- und Lauf-Veranstaltungen in ganz Österreich gültig:

Solange die vom Gesundheitsminister verordnete Abstandsregel zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, aufrecht ist, sind alle Staffelläufe, alle Gehbewerbe sowie Wettkämpfe mit Lauf- bzw. Gehbewerben über 400m im Stadion und jeder Distanz im Non-Stadia-Bereich (Straßenlauf, Berglauf, Crosslauf, Straßengehen, etc.) untersagt. Ausgenommen davon sind

  • Läufe und Gehbewerbe, wo die komplette Strecke in Bahnen zurückgelegt werden kann,
  • Zeitläufe einzelner Personen sowie
  • Läufe und Gehbewerbe mit Einzelstarts in Intervallen sowie Verfolgungsrennen, wenn vom Veranstalter garantiert werden kann, dass zwischen den einzelnen Läufern/Gehern immer der geforderte Abstand eingehalten werden kann.

22/05/20 09:37, Text: Helmut Baudis

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