Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins bzw. Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänge/in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.
Nachfolgend finden Sie das angepasste PRAE-Formular zur Dokumentation monatlicher Auszahlungen an Empfänger/innen der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung sowie den offiziellen Entwurf des analogen Meldeformulars für die Jahresmeldung an das Finanzamt. Es wird ebenso die Möglichkeit einer digitalen Jahresmeldung geben. Das Bundesministerium für Finanzen wird in den nächsten Wochen zur Aufzeichnungs- und Meldepflicht sowie zu typischen Fragen rund um die Anwendung der PRAE noch offizielle Informationen verlautbaren. Wir werden darüber berichten.
Weitere Infos auf der Website der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (Sport Austria).