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Starke Einschränkungen auch für die Leichtathletik

Know the Rules (C) Pixabay

Die neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die gestern gegen 23 Uhr veröffentlicht wurde und heute um Mitternacht in Kraft tritt, sieht auch für unsere Sportart, die als Individual- und Nicht-Kontaktsportart angesehen wird, starke Einschränkungen für den gesamten November vor.

Trainings in Gruppen nicht mehr möglich

Sportminister Mag. Werner Kogler führte gestern explizit die Leichtathletik an, die als Einzelsportart weiterhin im Freien von allen betrieben werden kann. Allerdings ist gemäß der Verordnung, das Wort "Einzelsportart" wortwörtlich zu nehmen.

Trainings - und auch Wettkämpfe - sind nach wie vor als Veranstaltungen einzustufen, da sie "geplante Zusammenkünfte zur körperlicher Ertüchtigung und Erbauung" sind, wie es in der Verordnung heißt. Das bestätigten heute auf Nachfrage der Bundes-Sportorganisation (siehe FAQ) auch nochmals das Gesundheits- und das Sportministerium.

Und solche Veranstaltungen sind gemäß der aktuellen Verordnung untersagt. Ausgenommen sind nur Trainings von Spitzensportler/innen gemäß §14 (Anmerkung: wenn laufend COVID-19-Tests vorgenommen werden) und "Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger."

Nur Trainings Einzelner erlaubt

Nur Trainings von einzelnen Personen sind möglich, ebenso können zum Beispiel 1 Trainer/in mit 1 Athlet/in oder 2 Athlet/innen gemeinsam trainieren. Einzig positiver Aspekt ist, dass auch mehrere Einzelpersonen oder Athlet/innen-Trainer/innen-Duos parallel auf einer Sportstätte trainieren können. Wieviele hier zugelassen werden, ist vom jeweiligen Sportstätten-Betreiber festzulegen.

Die neue Verordnung macht daher ein herkömmliches Kinder- und Nachwuchstraining auch im Freien unmöglich. Die 6er- und 12er-Gruppen-Regelungen der letzten Wochen sind jedenfalls bis Ende November Geschichte.

Ausweg mit laufenden Testungen

Ein Ausweg wäre die Anwendung des § 14 "Sportveranstaltungen im Spitzensport", wo in geschlossenen Räumlichkeiten 100 und im Freien 200 Personen gemeinsam Sport betreiben dürfen. Allerdings nur dann, wenn sie gemäß einem von einem Mediziner bzw. einer Medizinerin überwachten Präventionskonzepts aktiv werden und alle laufend COVID-19-Tests absolvieren. Erfreulich, dass hier nun auch erstmals Antigen-Schnelltests anerkannt werden und die Bundes-Sportorganisation hier ein kostengünstiges Angebot (ca. 5,60 EUR pro Test) parat hat. Für Vereine wohl trotzdem eine unrealistische Variante, für Kader- oder Leistungsgruppen aber eventuell eine Option.

Positive Aspekte der Verordnung

Die neue Verordnung sieht unter §9 vor, dass Spitzensportler/innen weiterhin Sportstätten outdoor und auch indoor betreten dürfen. Positiv ist, dass hier zur Begriffsdefinition auf das Bundes-Sportförderungsgesetz verwiesen wird, wo es im angeführten Abschnitt heißt, dass dies alle jene sind, die "wettkampforientierten Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen", betreiben. Alle beim ÖLV-gemeldeten Personen mit einer ÖLV-Lizenz 2020 bzw. Limits für österr. (Staats)Meisterschaften sind hier aus unserer Sicht umfasst, da sie genau diese Ziele verfolgen. Darüber hinaus können alle Profisportler/innen (mit Einkünften aus dem Sport) sowie Athlet/innen, die bereits an internationalen Meisterschaften von World Athletics oder European Athletics teilgenommen haben, ebenfalls drinnen und draußen trainieren.

Freilufttraining auch für Nicht-Spitzensportler/innen erlaubt

Weiters sieht die Verordnung vor, dass alle von dieser Definition nicht erfassten Leichtathlet/innen Sportstätten zum Training im Freien betreten dürfen. Das Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten ist diesen Personen aber untersagt.

Fazit

So erfreulich es ist, dass die Spitzensportler/innen-Definition so weit gefasst ist, bringt das Verbot des Trainings in Gruppen erhebliche Probleme in der Praxis mit sich. Dieses wird verschärft dadurch, dass zahlreiche Hallen-Trainingsmöglichkeiten ab morgen von den Betreibern geschlossen werden. U.a. wurden heute in Wien und anderen Gemeinden, die Schul-Turnsäle für externe Personen und Vereine gesperrt, obwohl diese ja eigentlich von Spitzensportler/innen benutzt werden dürften. Eine Überreaktion, die dem Sport im Allgemeinen schadet.

Außerdem schließen zahlreiche Sportstätten, die normalerweise für Freizeit- und Leistungssportler/innen gleichermaßen geöffnet haben, im November aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen zur Gänze und somit bleibt das Nutzungsrecht der Spitzensportler/innen auch hier nur theoretischer Natur.

Vielerorts wird überhaupt noch über die Auslegung und Anwendung der Verordnung diskutiert. Keine einfache Situation für Sportler/innen, Trainer/innen und Vereinsverantwortliche in einer Zeit, wo regelmäßiges Training zur Gesunderhaltung und Stärkung der Fitness sowie des Gesundheitssystems eigentlich massiv gefördert werden sollte. Vor allem Kinder und Jugendliche sind von den Einschränkungen massiv betroffen, da gerade diese die fachliche Anleitung beim Sporttreiben benötigen.

Foto (C) Pixabay

02/11/20 16:40, Text: Helmut Baudis

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