Nachfolgend eine kurze Übersicht über die für den Sport relevanten Änderungen:
- Der Mindestabstand wird auf 1 Meter gesenkt.
- Indoor müssen pro Kunde/pro Kundin nur mehr 10 m2 zur Verfügung stehen.
- Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
- An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig.
- Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
- Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für Zuschauer/innen wird auf 75% erhöht.
- Die Teilnehmer/innenzahl an betreuten Ferienlagern wird auf 50 Teilnehmer/innen erhöht.
- ABER: Die Ausnahme für Spitzensport-Veranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
Warum auf Ausflugsschiffen die Auslastungsgrenzen fallen und bei Leichtathletik-Veranstaltungen im Spitzensport weiterhin die 200-Sportler/innen-Obergrenze gilt, ist einfach unverständlich und zeigt von einem falschen Sportverständnis der Verordnungsschreiber. Sport wird weiterhin nur durch die Fußball-, Tennis- oder Formel-1-Brille gesehen, wo sehr wenige Sporttreibende auf einer Sportstätte aktiv sind und (viele) Zuschauer/innen rundherum das Geschehen beobachten. Darauf nimmt die Novelle Rücksicht, auf die Bedürfnisse der Leichtathletik- und Laufveranstaltungen aber leider nicht. Der ÖLV wird sich mit einem neuerlichen Schreiben an das Gesundheitsministerium wenden, damit bei der nächsten Novelle diese Beschränkungen endlich fallen.
In einer OTS-Aussendung des Gesundheitsministeriums sind alle Details der Novelle - auch aus den anderen Gesellschaftsbereichen - zusammengefasst.