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Welche Zeitnehmungs-Systeme sind zulässig?

Omega Timing System (C) GEPA-Pictures, nicht honorarfrei weiterverwendbar

Immer wieder wird von Wettkampforganisatoren die Frage nach den zulässigen „Zeitnehmungs-Systemen“ gestellt, vor allem im Hinblick darauf, eine Zielbild-Zeitnehmung („Photo-Finish“) wegen des organisatorischen und finanziellen Aufwands vermeiden zu können.

Dieses Thema wurde vom Leichtathletik-Weltverband in der IWR TR19 ausführlich geregelt:

Es sind nur folgende drei Verfahren offiziell anerkannt:

  1. Handzeitnahme: Hierzu sind manuell bedienbare elektronische Zeitmesser mit Digitalanzeige zu verwenden („Uhren“), ältere, mechanische bzw. analoge Stoppuhren sind nicht mehr zugelassen.
    Hinweis: die App „Sprinttimer“ wird im Bereich des ÖLV nicht mehr akzeptiert, da World Athletics diese Art der Zeitnehmung (Möglichkeit der automatischen Auslösung beim Start, aber nicht im Ziel) explizit ausgeschlossen hat.
    Achtung: Ergebnisse von Bahnbewerben, die mittels Handzeitnahme ermittelt wurden, sind nicht ÖLV-rekordfähig, aber für die Bestenlisten geeignet (mit dem Zusatz „h“ und auf Zehntelsekunden gerundet).
     
  2. vollautomatische Zeitmessung mit Zielbildsystem: Hier wird das System durch das Startsignal (automatisch) in Gang gesetzt und der Zieleinlauf durch eine auf Höhe der Ziellinie angebrachte Kamera mit mindestens 100 Bildern pro Sekunde (für nationale Meisterschaften mindestens 1000 Bilder pro Sekunde) aufgenommen, wobei das Bild mit einer in 0,01 Sekunden eingeteilten Zeitskala synchronisiert sein muss. Die Kamera muss für den Zieleinlauf ein zusammengesetztes Bild (bestehend aus Streifenfotos 1 vertikale Linie breit) aufzeichnen. Die Zeiten sind anschließend mittels eines, senkrecht zur Ziellinie ausgerichteten Cursors zu ermitteln. Gängige Systeme sind hier ALGE OPTI c, c2 und c3, Finish Lynx etc.
     
  3. Transponder-Zeitmessung, jedoch nur erlaubt für Wettkämpfe außerhalb des Stadions bzw. Wettkämpfe, die nicht vollständig in einer Leichtathletikanlage stattfinden. Gemeint sind Straßenläufe, Berg-, Cross- und Landschaftsläufe sowie Gehwettbewerbe gem. IWR TR54, TR55, TR56 und TR57: Hier wird ein Transponder am Körper des Athleten bzw. der Athletin (z.B. auf der Rückseite der Startnummer) angebracht, der die Zeitnahme für Zwischen- und Endzeiten, mittels Funk auslöst (der Start der Zeitnahme muss durch den Startrevolver ausgelöst bzw. mit dem Startsignal synchronisiert werden).

Ausnahmeregelung für U14-Klasse und jünger

Ältere Systeme, wie z.B. reine Lichtschranken-Messung, unzureichende Videoaufnahmen (ohne synchronisierte Zielbild-Kamera wie oben beschrieben) sind - außer in der U14-Klasse und jünger - nicht mehr zulässig bzw. können die Leistungen nicht als bestenlistenfähig anerkannt werden, auch nicht als „Handzeiten“.

Für Wettkämpfe in der U14-Klasse und jünger hat der ÖLV vor zwei Jahren folgende Nationale Wettkampfbestimmung (NWB) beschlossen:

Ad Regel TR19.13.1b: Bei Wettkämpfen der Altersklassen U14 und jünger können, damit die Leistungen gültig für die ÖLV-Bestenlisten U14 sind, vollautomatische Photofinish-Zeitmesssysteme mit weniger als 1000 Bildern (z.B. ALGE-Videotimer mit 50 Bilder/sek) oder vollautomatische Lichtschranken-Zeitmesssysteme verwendet werden.

Die App „Sprinttimer“ wird auch für Wettkämpfe der U14-Klasse und jünger nicht anerkannt!

  • Text (C) Günther Tautermann & Thomas Eckel
  • Foto (C) GEPA Pictures - nicht honorarfrei weiterverwendbar

 

15/04/22 15:12, Text: Helmut Baudis

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