Der ÖLV war bei der Entwicklung des Konzepts bzw. der Ordnung bestrebt, Regelungen einzuführen, die auch in der Praxis Wirkung zeigen.
ÖLV setzt Benchmark unter heimischen Sportverbänden
Die Safeguarding-Ordnung sieht daher die Green Card für alle am Verbandsleben beteiligten volljährigen Personen vor. Das sind Trainer:innen, Kampfrichter:innen, Funktionär:innen, Mitarbeiter:innen und alle weiteren Betreuer:innen.
Der Fall des bereits verurteilten Fußball-Jugendschiedsrichters gibt dem ÖLV recht, wie auch Generalsekretär Helmut Baudis im OÖN-Beitrag festhält: "Es ist ein Musterfall, der zeigt, wie verletzlich die Verbände sind. Ohne das Schutzkonzept hätte er sich Zugang zur Leichtathletik verschafft."
Daniel Gruber von den OÖN recherchierte dazu u.a. auch beim Landesgericht Krems, wo die Verurteilung des Fußball-Jugendschiedsrichters im Jahr 2021 erfolgte. Der gesamte Artikel ist nachfolgend als PDF bzw. auch online auf der Website der OÖN zu lesen.