Der Vorstand des Österreichischen Leichtathletik-Verbands hat nun einen Beschluss gefasst, der trotzdem Wettkämpfe in diesen Bereichen der Leichtathletik und somit auch bestenlisten- und rekordfähige Leistungen ermöglicht.
ÖLV-Beschluss
Die nachfolgende Regelung ist ab sofort für alle Leichtathletik-, Geh- und Lauf-Veranstaltungen in ganz Österreich gültig:
Solange die vom Gesundheitsminister verordnete Abstandsregel zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, aufrecht ist, sind alle Staffelläufe, alle Gehbewerbe sowie Wettkämpfe mit Lauf- bzw. Gehbewerben über 400m im Stadion und jeder Distanz im Non-Stadia-Bereich (Straßenlauf, Berglauf, Crosslauf, Straßengehen, etc.) untersagt. Ausgenommen davon sind
- Läufe und Gehbewerbe, wo die komplette Strecke in Bahnen zurückgelegt werden kann,
- Zeitläufe einzelner Personen sowie
- Läufe und Gehbewerbe mit Einzelstarts in Intervallen sowie Verfolgungsrennen, wenn vom Veranstalter garantiert werden kann, dass zwischen den einzelnen Läufern/Gehern immer der geforderte Abstand eingehalten werden kann.