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Update zu den COVID-19-Regelungen

Update zu den COVID-19-Regelungen

Die 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wurde gestern im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes veröffentlicht und tritt am Montag, 25. Jänner 2021 in Kraft. Ihre Laufzeit ist vorerst bis 3. Februar begrenzt. Für den Sportbereich hat sich de facto nichts geändert.

Individualtrainings auf Sportstätten im Freien sind in der Leichtathletik weiterhin für alle Altersgruppen und Könnensstufen erlaubt. Auch an der Definition der Spitzensportler/innen hat sich nichts geändert, womit diese weiterhin indoor trainieren können, sofern dies die jeweiligen Betreiber der Sportstätten zulassen. Ebenso steht den kommenden Hallen-Wettkämpfen nichts im Wege, da diese weiterhin mit bis zu 100 Sportler/innen pro Sportveranstaltung im Spitzensport (vgl. § 13) zulässig sind. Alle Athlet/innen und auch die Betreuer/innen (Trainer/innen, Masseur/innen) und Mitarbeiter/innen müssen dabei - wie schon bisher - getestet werden.

Vereins-Generalversammlungen in COVID-19-Zeiten

Viele Vereine und Verbände plagt die Frage, wie sie ihre statutarisch vorgesehenen Generalversammlungen in COVID-19-Zeiten mit Lockdowns und dem Verbot von Veranstaltungen durchführen sollen. Für diesen Fall wurde im Vorjahr ein Gesetz beschlossen, dass mehrfach novelliert wurde und nun auch 2021 zur Anwendung kommt. ÖLV-Schatzmeister Dr. Thomas Praxmarer, Rechtsanwalt in Innsbruck, hat die Möglichkeiten kurz zusammengefasst:

Nach § 2 Abs 3a des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes kann abweichend von den gesetzlichen oder statutarischen Bestimmungen eine Versammlung bis zum Jahresende 2021 verschoben werden. Eine davor ablaufende Funktionsperiode eines Vereinsorgans verlängert sich bis zu dieser Versammlung. Auch wenn es eine Generalversammlung mit Neuwahlen wäre, könnte diese auf's Jahresende verschoben werden. Das Gesetz ist unmittelbar anzuwenden bzw. anwendbar.

Die Abhaltung in virtueller oder schriftlicher Form ist ebenfalls möglich. Über den Zeitpunkt und die Form der Generalversammlung entscheidet das Leitungsorgan (zumeist ist das der Vorstand). Details sind der verlinkten Fassung des Gesetzes zu entnehmen.

Info-Veranstaltung zum NPO-Unterstützungsfonds (4. Quartal 2020)

Die Bundes-Sportorganisation (Sport Austria) bietet am 28. Jänner 2021 um 16:00 Uhr eine virtuelle Info-Veranstaltung zum Thema Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds um das 4. Quartal 2020 sowie Beantragung des „Lockdownzuschusses“ (Umsatzersatz) an. Ziel ist es über die Eckpunkte der Richtlinien sowie der Antragstellung zu informieren. Als Experten werden Herr Dr. Imhof (BMKÖS) sowie ein Vertreter der AWS zur Verfügung stehen. Die Anmeldung ist online bis 27.1. möglich.

22/01/21 23:39, Text: Helmut Baudis

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