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COVID-19-Update - Hinweise für Veranstaltungen

(C) Pixabay

Die COVID-19-Lockerungsverordnung gibt derzeit im Trainings- und Wettkampfbetrieb die Spielregeln vor. Generell gilt der 1-Meter-Abstand zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, auch auf Sportstätten. Einzig beim Sporttreiben selbst muss er nicht eingehalten werden. Es ist also nicht so, dass bei Trainings und Wettkämpfen "eh alles erlaubt" ist.

Aber vorweg muss festgehalten werden, dass nach wie vor Vieles unklar und unpräzise ist und niemand hier 100% Sicherheit bei der Lesart der Verordnung haben kann. Eigentlich ein Ärgernis in einer hochsensiblen Zeit.

Das Gesundheitsministerium ist daher aufgerufen, grundlegende Dinge endlich zu präzisieren. So ist nach wie vor nicht klar, von wo bis wo der geforderte 1-Meter-Abstand zwischen Personen gemessen wird. Selbst die Schulung des Roten Kreuzes zum "COVID-19-Beauftragten" bringt hier keine Aufklärung, ob die 1-Meter von Körpermitte zu Körpermitte oder von Schulter zu Schulter zu sehen sind. Ein kleines Detail, dass aber bei der Durchführung von Veranstaltungen zum Beispiel bei der Planung der verfügbaren Sitzplätze einen großen Unterschied macht.

Sport ist nicht Theater - und nicht nur Fußball-Bundesliga

Ein wesentlicher Punkt, der alle Veranstalter/innen von Leichtathletik- und Laufwettkämpfen bewegt, ist der Paragraf 8 der COVID-19-Lockerungsverordnung zum Thema Veranstaltungen. Hier tut das Gesundheitsministerium so, als würde es nur Veranstaltungen an Orten mit fixen Sitzplätzen bzw. Tribünen UND wenigen Akteur/innen - den Schauspieler/innen oder im Sport den Kickern (bewusst hier nur die männliche Form) - geben. Dass die Welt des Sports ein wenig vielfältiger und differenzierter ist, wird seit Einführung dieses Abschnitts in die Lockerungsverordnung negiert.

Zahlreiche Sportarten, nicht nur die Leichtathletik, haben Veranstaltungen mit vielen Mitwirkenden und nur einer minimalen Anzahl an echten Zuschauer/innen. Gehör findet das beim Gesundheitsministerium nicht, auch Sport Austria-Präsident Hans Niessl, der dies vor mehr als zwei Wochen bereits als Forderung des organisierten Sports einbrachte, konnte hier keine Nachschärfung hinsichtlich Besucher/innen und Aktiven erreichen. Enttäuschend.

100 Personen versus 500 Zuschauer/innen

Seit 1. Juli sind Veranstaltungen im Freien, somit auch Leichtathletik-Wettkämpfe und Laufveranstaltungen, mit bis zu 100 Personen "ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze" erlaubt. Ab 1. August steigt diese Anzahl dann auf 200 Personen. "Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen" ist in der Verordnung zu lesen und meint damit nach Auslegung durch das Sportministerium jedenfalls die Kampfrichter/innen, Helfer/innen, Ordner/innen und weiteren Mitarbeiter/innen des Organisationsteams, die extra zu bewerten sind.

Athlet/innen müssen - auch wenn die Verordnung hier nicht exakt Auskunft gibt - in die Gruppe der 100 Personen (ab August 200 Personen)  eingerechnet werden, wenn man den Ausführungen des Sport- und des Gesundheitsministeriums Glauben schenken mag. Für Trainer/innen, Masseur/innen, etc. gilt dies übrigens ebenso - diese sind einzurechnen.

Top-Meetings in Eisenstadt, Wien und Graz

Die Austrian Top-Meetings der vergangenen Wochen waren deshalb mit einer höheren Gesamtanzahl an Personen möglich, weil allen Athlet/innen, Trainer/innen und Zuschauer/innen gemäß eines anderen Abschnitts der Verordnung gekennzeichnete (nummerierte) Sitzplätze zugewiesen wurden. Dies waren Tribünensitzplätze, Klappstühle oder Plätze auf Heurigenbänken - alle gekennzeichnet und so gestellt oder vorbereitet, dass der geforderte Abstand (gemäß Verordnung 1-Meter-Abstand oder 1 Sessel frei) zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, im Sitzen eingehalten werden konnte. Die Athlet/innen und Trainer/innen verließen diese Plätze zum Aufwärmen bzw. für den Wettkampf selbst. Das wurde von den für die Veranstaltungen zuständigen Behörden akzeptiert bzw. nicht beanstandet und daher konnten bis zu 500 Personen das jeweilige Stadion bzw. Veranstaltungsgelände füllen.

COVID-19-Konzept, -Beauftragte/r und Erfassung der Anwesenden

Alle drei Veranstalter erstellten ein COVID-19-Präventionskonzept und nominierten eine/n COVID-19-Beauftragte/n, wie dies in der Verordnung für Veranstaltung ab 100 Personen (ab August 200 Personen) gefordert ist - siehe § 10 (5). Außerdem sammelten sie die Kontaktdaten fast aller Anwesenden, auf freiwilliger Basis, um bei einem etwaigen Corona-Verdachtsfall oder einer Infektion alle Gäste per E-Mail verständigen bzw. diese Daten der Gesundheitsbehörde zur Verfügung stellen zu können. Bewährt hat sich dabei das extrem preiswerte Web-Programm von sportveranstaltung.at, welches das händische Listen-Schreiben ersetzt.

Einiges ist möglich, aber "nix is fix"

Wie uns zugetragen wurde, gibt es Bezirkshauptmannschaften, die sich der Vorgangsweise bei den drei genannten Austrian Top-Meetings nicht anschließen und auf die restriktive 100 Personen-Beschränkung (200 ab August) beharren und somit größere Veranstaltungen unmöglich machen. Ein anderes Beispiel, wie weit die Auslegung der Lockerungsverordnung auseinanderklaffen kann, ist bei den gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätzen zu sehen. Einerseits können laut COVID-19-Schulung des Roten Kreuzes theoretisch sogar "Baumstämme" (Zitat aus dem Online-Kurs) als Sitzplätze dienen, andererseits gibt es Behörden, welche nummerierte Sitzplätze auf Heurigenbänken als nicht zulässig ansehen.

An die zuständige Behörde wenden!

Daher ist es besonders wichtig, dass alle Vereine und Veranstalter/innen im Vorfeld des Leichtathletik- oder Lauf-Wettkampfs mit der lokal zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, o.ä.) Kontakt aufnehmen und die Details klären. Der ÖLV kann hier derzeit leider keine verbindlichen Auskünfte geben.

Gemeinsam mit Sport Austria und den anderen Fachverbänden wird das Gesundheitsministerium aufgefordert, klarere und unmissverständlichere Formulierungen für die kommenden Novellierungen der COVID-19-Lockerungsverordnung zu verfassen. Die Verbände, Vereine und Veranstalter/innen brauchen Rechtssicherheit!

22/07/20 00:28, Text: Helmut Baudis

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