Die TBE setzt weiterhin auf drei zentrale Säulen: Bewegungskultur, zusätzliche Bewegungseinheiten und Bewegungsvielfalt. Bewegung und Sport sollen zu einem integralen Bestandteil des Kindergarten- und Schulalltags werden. Neben zusätzlichen Bewegungseinheiten in Kindergärten und Volksschulen sollen insbesondere Sportvereine und Fachverbände Kinder für regelmäßige Bewegung und sportliches Training begeistern - dieser Punkt ist seit Anfang 2026 neu in der TBE verankert.
Für Sportfachverbände gelten dabei klare operative Rahmenbedingungen. Flexible Bewegungseinheiten („FLEX-Einheiten“) können in Volksschulen sowie der Sekundarstufe I (Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre) umgesetzt werden. Die Angebote sind für Kinder und Jugendliche kostenlos und finden überwiegend innerhalb der regulären Betreuungs- bzw. Unterrichtszeiten statt. Pro Bildungseinrichtung ist die Anzahl der geförderten Pakete begrenzt.
Rahmenbedingungen der TBE
Auch die finanziellen Rahmenbedingungen wurden präsentiert: Für die Schuljahre 2026/27, 2027/28 sowie 2028/29 werden Förderverträge abgeschlossen. Ein Paket aus mindestens fünf Bewegungseinheiten (1 Einheit = 50 Minuten bzw. 1 Unterrichtseinheit) wird mit bis zu 350 Euro gefördert. Förderfähig sind unter anderem Personalkosten, Materialien, Fortbildungen sowie Kosten für Sportstätten und Fahrten. Flexeinheiten dürfen nicht gleichzeitig mit Bewegungscoach-Stunden durchgeführt werden (=Doppelförderung).
Qualifizierte Trainer:innen
Besonderes Augenmerk liegt auf der Qualifikation der Übungsleiter:innen. Voraussetzung ist eine entsprechende Übungsleiter:innen-Ausbildung mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendsport beziehungsweise ergänzende Fortbildungen. Eine allgemeine Übungsleiter-Ausbildung und zusätzlich die Kids Athletics Ausbildung (jedenfalls mind. 8 Stunden mit dem Schwerpunkt Kinder/Jugendbereich) werden anerkannt. Zusätzlich muss die Green Card erworben werden, sollte diese nicht bereits vorhanden sein.
Umsetzung TBE 2026/2027
Der Zeitplan für die Umsetzung sieht vor, dass sämtliche interessierte Vereine dem ÖLV via office@oelv.at bis spätestens 28. Juni 2026 ihren Bedarf für das gesamte Schuljahr 2026/2027 rückmelden. Spätere Meldungen können nicht mehr anerkannt werden, weil dieses Mal deutlich mehr Fachverbände antragsberechtigt sein werden. Start der Umsetzungsphase ist dann September 2026.



