Verbot von Kohlenmonoxid (CO)
Die nicht-diagnostische Verwendung von Kohlenmonoxid (CO) wurde als neuer Abschnitt M1.4 in die verbotenen Methoden aufgenommen. Unter bestimmten Bedingungen kann es die Erythropoese steigern. Die Verwendung von Kohlenmonoxid zu diagnostischen Zwecken, wie z. B. zur Bestimmung der Gesamt-Hämoglobinmasse oder der Lungen-Diffusionskapazität, ist nicht verboten. Die aktuelle Formulierung wurde gewählt, um zwischen illegitimer Verwendung und der Aufnahme durch natürliche Verbrennungsprozesse (z. B. Rauchen), Umweltquellen (z. B. Abgase) oder diagnostische Verfahren zu unterscheiden.
Änderung der Dosierungsintervalle bei Salmeterol
Die Dosierungsintervalle von inhalatives Salmeterol wurden geändert, um mögliche leistungssteigernde Effekte zu vermeiden. Verwendet werden dürfen maximal 200 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden in geteilten Dosen, wobei keine Dosis 100 Mikrogramm innerhalb von 8 Stunden überschreiten darf, gerechnet ab jeder einzelnen Gabe.
Klarstellungen und Beispiele
Es wurde festgehalten, dass auch Ester der verbotenen Steroide verboten sind.
Pegmolesatide wurde als Beispiel für ein neues EPO-mimetisches Mittel hinzugefügt.
Die mitunter in Nahrungsergänzungsmittel verwendeten Substanzen BAM15, ɑ-Naphthoflavon, 7,8-Benzoflavon, Flmodafinil sowie Fladrafinil wurden als Beispiele für bereits verbotene Substanzen (Aktivator der AMP-aktivierten Proteinkinase bzw. Aromatasehemmer bzw. Stimulanzien ) hinzugefügt.
Zellkomponenten (z. B. Zellkerne und Organellen wie Mitochondrien und Ribosomen) wurden in das bestehende Verbot der Verwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen aufgenommen.
In der Tabelle zur Auswaschzeit von Glukokortikoiden wurde festgehalten, dass die Anwendung von Retardformulierungen aufgrund einer verlängerten systemischen Resorption auch nach Ablauf der Auswaschzeit noch nachweisbare Glukokortikoidspiegel verursachen kann.
Blut und Blutbestandteile
Es wurde klargestellt, dass die Entnahme von Blut oder Blutbestandteilen verboten ist, mit Ausnahme von:
Analytischen Zwecken, einschließlich medizinischer Tests oder Dopingkontrollen, oder
Spendenzwecken, die in einem von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes akkreditierten Spendezentrum durchgeführt werden.
Hinweis: Plättchenreiches Plasma (PRP) und damit verbundene Verfahren sind nicht verboten.
Die Summary of Major Modifications and Explanatory Notes der WADA bietet einen ausführlichen Überblick über alle Änderungen.
Monitoring Program
Mit dem Monitoring Program wird die Verwendung von Substanzen überwacht, um mögliche Hinweise auf einen missbräuchlichen Einsatz der gelisteten Substanzen zu erhalten. Es wurde klargestellt, dass die Urinüberwachung von Semaglutid auch die Überwachung von Tirzepatid umfasst.
Neben der Summary of Major Modifications and Explanatory Notes bietet die WADA auch ein Q&A zur Verbotliste, um offene Fragen zu beantworten.
Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner:innen des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.
Text: NADA Austria



