Der Athletensprecher und die Athletensprecherin vertreten die Interessen aller ÖLV-Kaderathlet/innen im Österreichischen Leichtathletik-Verband. Sie sind das Bindeglied zwischen den Aktiven und der sportlichen Leitung des ÖLV.
Gewählt werden ein Athlet und eine Athletin. Eine/r von beiden wird dann ab 1. September 2022 für zwei Jahre mit Sitz und Stimme in der ÖLV-Sportkommission vertreten sein.
Die Aufgaben und Kompetenzen sowie das Wahlprocedere sind in der Verwaltungsordnung (VO) des Österreichischen Leichtathletik-Verbands (§ 18 Der/Die Athletensprecher/in) festgelegt.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Interessenten senden ihre Bewerbung bis spätestens 20. Mai schriftlich an office@oelv.at. Der ÖLV wird nach Bewerbungssschluss alle Bewerber/innen persönlich kontaktieren. Anfang Juni wird eine Liste der Kandidat/innen erstellt und auf der ÖLV-Website veröffentlicht.
Wahlprocedere
Die Wahl erfolgt mittels geheimer Abstimmung am 25./26. Juni in St. Pölten. Wahlberechtigt sind alle Teilnehmer/innen der ÖSTM Freiluft 2022 sowie alle ÖLV-Kaderathlet/innen. In beiden Fällen muss zum Zeitpunkt der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet sein.
Aufgaben und Kompetenzen
Die Funktionsperiode beginnt mit dem 1. September 2022 und dauert zwei Jahre. Einer der beiden Athletensprecher wird (nach interner Absprache) ab 1. September 2022 für den Zeitraum von zwei Jahren in die ÖLV-Sportkommission berufen. Die Agenden der Sportkommission sind gemäß VO § 7(1) festgelegt. Bei Verhinderung nimmt dessen Stellvertreter/in diese Aufgabe wahr. Weitere Aufgaben und Kompetenzen können individuell vereinbart werden.
Wir hoffen auf reges Interesse und freuen uns, einen aktiven Athleten oder eine aktive Athletin mit der Erfahrung im Leistungssport und mit persönlichem Engagement in der ÖLV-Sportkommission aufnehmen zu können.