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Weiter Warten auf die Verordnung zum Trainingsbetrieb

Laufbahn (C) Pixabay

Die mit Spannung erwartete Verordnung zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in der Leichtathletik und in anderen Sportarten lässt weiter auf sich warten. Im Hintergrund laufen die Vorbereitungen aber auf Hochtouren.

Wie Vizekanzler und Sportminister Mag. Werner Kogler in seiner Pressekonferenz am Mittwoch angekündigt hat, soll der Trainingsbetrieb für die Spitzensportler/innen ab Montag, 20. April, starten. Dazu benötigt es aber eine Verordnung, die das Betretungverbot von Sportstätten für eine gewisse Personengruppe aufhebt. Diese gibt es aber nach wie vor nicht (Stand: 18.4., 11:30 Uhr).

Betretungsverbot gilt vorerst weiterhin für alle

Die Uhr tickt, denn wenn es die Ausnahmen nicht erlassen sind, kann der Trainingsbetrieb der Spitzensportler/innen am Montag auch nicht starten. Wie wir aus Erfahrungsberichten der letzten Wochen wissen, hat die Polizei mancherorts das Betretungsverbot von Sportstätten kontrolliert und Personen, welche die Anlagen pflegen wollten, weggewiesen. Das könnte natürlich auch am Montag passieren, denn nur bereits veröffentlichte Erlässe, Verordnungen oder Gesetze sind für die Polizei bindend. Absichtserklärungen, solche zu veröffentlichen, helfen hier leider nicht.

Dass Gemeinden oder Bürgermeister die Wiederaufnahme des Trainings gestatten, ohne auf die Regelungen der Bundesregierungen zu warten, was mancherorts überlegt wird, wie wir erfahren haben, ist nicht gestattet. Es gelten nach wie vor das COVID-19-Gesetz "vgl. Art. 8 - Betretung von bestimmten Orten" sowie die 98. Verordnung des Gesundheitsministers, über die Rechtsexperten in den letzten Tagen intensiv diskutieren.

Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Im Hintergrund laufen die Vorbereitungen zur Öffnung der Sportstätten für die Spitzensportler/innen auf Hochtouren. Mit allen Fachverbänden stimmte die Sektion Sport des BMKÖS Namenslisten und Trainingsorte ab, wobei man sich bei allen Sportarten vorerst auf die Olympia-Long-List konzentrierte. Außerdem wurden an den diversen Standorten Bestimmungen ausgearbeitet, wie der Trainingsbetrieb unter Berücksichtung von Sicherheitsmaßnahmen gestartet werden kann.

Uns sind einige solcher Nutzungsbedingungen bekannt, die allesamt sehr strikte Regeln vorsehen, die einen Massenbetrieb ab 1. Mai fraglich erscheinen lassen. Unter anderem müssen von den Sportstätten-Betreibern und den Sportarten-Veranwortlichen Trainingszeiten koordiniert werden, damit nur eine geringe Anzahl an Sportlern die Anlagen - auch die Freianlagen - gleichzeitig benützen.

Erstellung von Breitensport-Richtlinien

Der ÖLV und andere Verbände wurden von der Sektion Sport eingeladen, Richtlinien für das Breitensport-Training ab 1. Mai auszuarbeiten und beim Sportministerium nächste Woche einzureichen. Diesem Ersuchen werden wir natürlich nachkommen und sind dazu auch im Austausch mit anderen Fachverbänden.

Verordnung für Groß-Veranstaltungen

Mit Interesse warten wir auch auf die Verordnung zu den Groß-Veranstaltungen, die bis Ende August nicht stattfinden dürfen. Die Definition derer wird uns hoffentlich Aufschlüsse über die mögliche Abhaltung von österreichischen (Staats)Meisterschaften geben. Nach wie vor hoffen wir, möglichst viele ÖLV-Meisterschaften abhalten zu können bzw. Meister/innen in möglichst vielen Disziplinen küren zu können. Angesichts der Wortmeldungen der letzten Tage erscheint gerade der Laufbereich in puncto Abstandregelungen noch längere Zeit stark beeinträchtigt zu sein.

Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir diese umgehend veröffentlichen.

18/04/20 10:39, Text: Helmut Baudis

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