COVID-19-Update zu Trainings, Wettkämpfen und Laufveranstaltungen

FFP2-Maske und COVID-19-Schnelltest © Pixabay

Die Situation hinsichtlich der COVID-19-Regelungen wird zusehends unübersichtlicher, einerseits gab es schon in den letzten Wochen unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern, am kommenden Montag endet z.B. der Lockdown in Wien und Niederösterreich. Andererseits dominieren medial die Lockerungen ab 19. Mai das Geschehen. Kein Wunder, dass man da den Überblick verliert, was aktuell gilt.

Gleich vorweg, eine rechtlich verbindliche Auskunft kann derzeit niemand geben. Denn die Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, mit der Beendigung des Lockdowns in Wien und NÖ am Montag, ist noch nicht veröffentlicht (Stand: 30.4., 13:45 Uhr). Ebenso - fast würde man meinen, erwartungsgemäß - sucht man auch die Verordnung zu den angekündigten Lockerungen ab 19. Mai derzeit vergeblich. Es gibt aber eine Zusammenfassung, auf die wir nachfolgend eingehen werden.

Situation ab Montag, 3. Mai 2021

Wir gehen davon aus, dass ab Montag wieder in allen Bundesländern Kinder- und Nachwuchstraining für Unter-18-Jährige in maximal 10-Personen-Gruppen unter der Leitung von max. zwei Trainer/innen im Freien stattfinden kann. Aufgrund der Sonderbestimmung für Vorarlberg sind dort sogar 20er-Gruppen möglich. Mehrere Gruppen können parallel trainieren, nur die Betreuer/innen müssen einmal wöchentlich einen Test absolvieren und diesen beim Verein vorweisen oder auch im Freien FFP2-Maske tragen. Außerdem ist ein COVID-19-Präventionskonzept mit diesen vier Punkten vom Verein zu erarbeiten: 

  1. Verhaltensregeln von Sportlern in hygienischer Hinsicht,
  2. Gesundheitscheck vor der Sportausübung,
  3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material und
  4. Nachvollziehbarkeit von Kontakten.

All das hatten wir vor Ostern bereits einmal, daher möchten wir auf unseren Artikel vom 17. März verweisen. Aus unserer Sicht ist diese Bestimmung für Kinder- und Nachwuchssport auch für die Durchführung von kleinen Wettkämpfen (max. 10er-Gruppen) anwendbar, für welche die "Veranstaltungen im Spitzensport"-Regelung nicht greift.

Für  die Spitzensportler/innen ändert sich vorerst nichts. Für Personen ab 18 Jahren, die nicht unter die Spitzensportler/innen-Regelung fallen, ist nur Individualtraining im Freien erlaubt. Es darf zu keiner Vermischung mit anderen Gruppen (Kinder- oder Nachwuchsgruppen oder Gruppen von Spitzensportler/innen) kommen.

Lockerungen ab 19. Mai 2021

Die Bundesregierung schürt Hoffnungen auf große Öffnungsschritte ab dem 19. Mai und hat die geplanten Veränderungen in einem hier zu lesenden Schriftstück, welches erst gestern wieder aktualisiert wurde, zusammengefasst. Wichtig zu verstehen ist, dass die dort angeführten Lockerungen geplant (!) sind, aber keinenfalls fix so kommen müssen. Was dann tatsächlich gilt, wird die dazugehörende Verordnung zeigen, die wohl erst wenige Tage vor dem 19. Mai veröffentlicht werden wird. Wir haben uns die Planungen konkret angesehen:

Freiluft-Sport

Am 19. Mai sollen wieder alle Sportler/innen unabhängig von ihrem Leistungsniveau im Freien auf Sportplätzen Sport betreiben dürfen. Ein negatives Testergebnis scheint nicht nötig zu sein, denn im oben verlinkten Papier sind diese nur bei Kontakt- und Mannschaftssportarten vorgesehen. Neu ist, dass "jede Sportstätte" (Wer genau? Betreiber? Verein?) ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n bestellen muss.

Laufgruppen im öffentlichen Raum (z.B. Parks, etc.) sollen auch wieder erlaubt sein, allerdings nur in Gruppen von maximal zehn Personen.

Indoor-Sport

Dieser soll wieder für alle möglich sein, allerdings nur mit negativem Testergebnis, Registrierungspflicht, 2-Meter-Abstands-Regelung und der Auflage, dass pro Person 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen müssen. Während der Sportausübung ist keine Maskenpflicht geplant. Für manche Vereins-Kraftkammern wird's da wohl "eng" werden. Ob Fitness-Center aufsperren dürfen, wird man sehen, die Bundesregierung hätte das vorgesehen, einige Bundesländer haben sich dazu aber schon skeptisch geäußert.

Stadion-Wettkämpfe und Laufveranstaltungen

Die Bundes-Sportorganisation geht nach Rücksprache mit dem Ministerium davon aus, dass im bereits angesprochenen Papier der geplanten Öffnungsschritte nur jene Passagen und Bereiche angeführt sind, wo Änderungen geplant sind. Da man die Textstelle "Veranstaltungen im Spitzensport" aber vergeblich sucht, wird uns die aktuell gültige Spitzensport-Regelung mit der 200-Sportler/innen-Beschränkung bei Outdoor-Veranstaltungen - gilt gleichermaßen für Stadionwettkämpfe und Laufveranstaltungen - wohl weiter erhalten bleiben. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Organisation kommender Meisterschaften:

  • ÖM-Vereine in Graz am 6.6.2021 nur mit je 8 Teams
  • ÖM-U23/U18 von 11.-13.6.2021 in Rif auf drei Tage verteilt
    (U18 ab Freitag ca. 14 Uhr und am Samstag, U23 am Samstag-Nachmittag und Sonntag)

Zuschauer/innen werden wohl möglich sein. Ob man sie - und den Zusatzaufwand - möchte, wird dann jede/r Veranstalter/in selbst entscheiden. 50 Prozent der vorhandenen Sitzplätze könnten vergeben werden, sofern sie zugewiesen werden. Können keine Sitzplätze zugewiesen werden, ist die Zuseher/innen-Zahl mit 50 Personen beschränkt. Ob die beschriebene Anzeigepflicht für Veranstaltungen ab 11 Personen und die Bewilligungspflicht durch die Gesundheitsbehörde ab 51 Personen auch für "Veranstaltungen im Spitzensport" zutrifft, wissen wir nicht. Wir hoffen nicht.

Veranstaltungen abseits des Spitzensports

Für alle Veranstaltungen, die sich nicht ausschließlich auf Spitzensportler/innen gemäß der aktuell verwendeten Definition beziehen, gibt es keine konkreten Hinweise. Unseren Recherchen der letzten Tage zufolge sieht es so aus, dass die geplante Veranstaltungsregelung mit max. 50 Personen ohne zugewiesenem Sitzplatz auch hierfür zur Anwendung kommen könnte. Das würde konkret bedeuten, dass Laufveranstaltungen mit max. 50 Läufer/innen abgehalten werden können. Keine zufriedenstellende Lösung, denn selbst das Teilen in mehrere 50-Personen-Veranstaltungen (Zeitläufe) ist kein großer Schritt vorwärts.

Es bleibt zu hoffen, dass die kommende Verordnung hier mehr Klarheit schafft und auch mehr Möglichkeiten bietet. Dass zum Beispiel nämlich mehr als 50 Läufer/innen zugelassen werden können, wenn die Gesundheitsbehörde dies bewilligt, wäre wichtig und aus unserer Sicht auch argumentierbar. Von Läufer/innen, die sich auf eine kilometerlange Strecke im Freien verteilen, geht sicher weniger Infektionsrisiko aus, als von viel dichter beisammen befindlichen Zuschauer/innen bei Theater-Vorstellungen in geschlossenen Räumlichkeiten. Aktuell erwecken die veröffentlichen Unterlagen aber den Eindruck, dass hier (wieder einmal) nicht ausreichend differenziert wird.

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Foto: © Pixabay

30/04/21 12:03, Text: Helmut Baudis

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