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Safeguarding

Rasche Informationen bei akutem Handlungsbedarf in dieser Thematik erhältst du über den Verein vera*, die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt, welche sich speziell auf sexuellen Missbrauch im Sport spezialisiert hat. Auskunft und weitere Anlaufstellen bieten die auf dieser Website angeführten Kontaktadressen und Telefonnummern an.

Eine weitere wichtige Anlaufstellen bieten Rat auf Draht unter Telefonummer 147 und Die Möwe.

Die ÖLV-Mitarbeiter:innen sind zusätzlich jederzeit erreichbar um Anliegen, Beschwerden oder Meldungen zu diesem Thema – mit einem hohen Maß an Diskretion - weiter zu bearbeiten. Du hast Fragen dazu oder möchtest dich vertrauensvoll an den ÖLV wenden? Das ÖLV-Safeguarding-Team steht bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Der ÖLV hat all seine Maßnhamen in einer eigene Safeguarding-Ordnung geregelt.

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Prävention Sexualisierter Gewalt

Basierend auf dem Grundsatz der Null-Toleranz-Politik spricht sich der Österreichische Leichtathletik-Verband gegen jegliche Form der Gewaltanwendung an Personen aus - im Speziellen gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

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Wir sind der festen Überzeugung, dass Gewalt keinen Platz im Sport haben darf. Der ÖLV ist stets bemüht sein Trainerteam, seine Kampfrichter:innen sowie die Funktionär:innen und Mitarbeiter:innen bei diesem Thema zu sensiblisieren.

„Als Österreichischer Leichtathletik-Verband haben wir die Verpflichtung, unsere Athlet:innen vor Übergriffen jeglicher Art zu schützen. Einen starken Fokus legen wir dabei auf Prävention und Sensibilisierung – wesentlich dabei sind das vorhandene Wissen und vor allem auch das Bewusstsein der beim ÖLV handelnden Personen“, sagt ÖLV-Präsidentin Sonja Spendelhofer und fügt hinzu: „Mit unserem Safeguarding-Konzept tragen wir Verantwortung und setzen ein starkes Zeichen, dass für jegliche Art von Gewalt, vor allem auch sexualisierte Gewalt, kein Platz ist und diese auch in keiner Weise toleriert wird.“



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Das ÖLV-Safeguardingkonzept

Das ÖLV-Safeguardingkonzept dient der Prävention jeglicher Form von Missbrauch in der österreichischen Leichtathletik. Das Konzept besteht aus drei Hauptbereichen (Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung, Prävention, Intervention), welche sich untereinander ergänzen. Weitere Kernelemente des Konzept bilden die "Green Card" und das "Safe-Athletics-Zertifikat".

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Das Hauptziel ist der Schutz aller, die in der Leichtathletik involviert sind. Damit sind in erster Linie Athlet:innen, aber auch Trainer:innen, Kampfrichter:innen, Funktionär:innen und Mitarbeiter:innen sowie alle weiteren Verbandspersonen gemeint.

Das ÖLV-Safeguardingkonzept besteht aus drei Säulen, die miteinander in Beziehung stehen und das Fundament für einen sicheren Sport bieten.



(C) istock

Green Card

Ein Kernelement der Präventionsmaßnahmen bildet die „Green Card“ für alle am Verbandsleben beteiligten, volljährigen Personen (z.B. Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen jeglicher Art sowie Kampfrichter:innen).

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In vier einfachen und schnellen Schritten zum Erhalt der Green Card

Die erforderlichen Seiten bzw. Formulare sind jeweils verlinkt:

  1. Verhaltenskodex lesen, ausdrucken und unterschreiben
     
  2. Absolvieren des E-Learning-Programms „SAFE SPORT" (Dauer ca. 35-45 min)
    Bitte auf der angegebenen Website registrieren, dann das E-Learning-Programm und den einfachen Abschlusstest absolvieren, dann das Fenster schließen und auf "nächste Einheit" klicken, dann ein Feedback geben und wieder "nächste Einheit" klicken. Dann die Teilnahmebestätigung (PDF) öffnen und abspeichern. Das Programm kann jederzeit gestartet werden.
     
  3. Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge"
    Diese Version kann nicht online beantragt werden, persönliches Erscheinen bei der Behörde (Landespolizeidirektion bzw. in Wien beim Polizeikommissariat. In Städten oder Gemeinden ohne Landespolizeidirektion bitte im Bürgermeister:innen-Büro beantragen).

    Für den Antrag sind zwei Formulare notwendig:

    a) Antrag Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge".
    Hier müssen die persönlichen Daten ergänzt werden. Abschließend unterschreiben Sie das Formular selbst.

    b) Die Beilage zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung "Kinder und Jugendfürsorge" muss vom Verein, Landesverband oder ÖLV unterfertigt werden (Stempel, Unterschrift). Manche Stellen erfordern das Original (z.B. Wien).
    Sollte die Ausstellung der Beilage über ihren Verein nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an ÖLV-Mitarbeiterin Linda Baudis (Mo, Mi, Do, Fr 8-13 Uhr - Tel. 01/ 505 73 50-13 bzw. greencard@oelv.at).

    Wichtig: Die Kosten für die Bescheinigung werden vom ÖLV übernommen. Dazu senden Sie bitte einen Scan bzw. ein Foto der Rechnung gemeinsam mit den Unterlagen und ihrem IBAN an greencard@oelv.at. 
      
  4. Nach Erledigung der Punkte 1-3 senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular "Green Card" gemeinsam mit den drei erforderlichen Beilagen (Verhaltenskodex, Safe-Sport-Zertifikat, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge) per E-Mail an greencard@oelv.at zu.

Die „Green Card“ wird nach Einlangen aller Dokumente und Zertifikate für vier Jahre ausgestellt und ist im Personenprofil der ÖLV-Datenbank ATHMIN öffentlich sichtbar. Interessierte können sich daher online im Personenprofil vergewissern, ob sich die Betreuungsperson ihres Kindes zum Safeguardingkonzept des ÖLV bekennt und die „Green Card“-Erfordernisse erfüllt hat.

Die positiven Auswirkungen in der Praxis

Durch den Erhalt der Green Card

  • wird die Teilnahme an Entsendungen zu internationalen Meisterschaften durch den ÖLV,
  • werden finanzielle Förderungen der Person durch den ÖLV,
  • werden Zutritte zu Coaching Zonen bei österreichischen Meisterschaften,
  • werden Teilnahmen an ÖLV-Fortbildungen oder -Veranstaltungen,
  • werden Befürwortungen durch den ÖLV bei Instruktor:innen- oder Trainer:innen-Ausbildungen und
  • Einsätze als Kampfrichter:in bei Wettkämpfen (ab 30.06.2024 verbindlich) ermöglicht.


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    Safe Athletics Zertifikat

    Ein ähnliches Gütesiegel wurde mit 2024 auch für alle Landesverbände und Mitgliedsvereine des ÖLV eingeführt. Einerseits müssen die Safeguarding-Regeln anerkannt werden, andererseits muss sichergestellt werden, dass alle Personen des Vereins bzw. der Sektion, die mit Schutzbedürftigen im Rahmen des Sportbetriebs in Kontakt kommen, über eine gültige Green Card verfügen. Jedenfalls gilt dies für sämtliche Trainer:innen, Kampfrichter:innen und andere Betreuer:innen (z.B. Masseur:innen).

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    Die Landesverbände und Vereine sorgen auch für die entsprechende Bewusstseinsbildung durch Athlet:innen-Gespräche, Elternabende oder kleine Infokampagnen. Außerdem ist eine Risikoanalyse anhand der ÖLV-Vorlage einmal jährlich vom Leitungsorgan unter Einbeziehung der Sportverantwortlichen zu erstellen, um Gefahren- bzw. Verbesserungspotentiale zu erkennen.

    Das Safe-Athletics-Zertifikat wird ebenfalls vier Jahr lang gültig und öffentlich in der ÖLV-Datenbank ATHMIN in der Vereinsliste ersichtlich sein.



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    Verhaltensrichtlinien - Ampelprinzip

    Die im Safeguarding-Konzept formulierten Verhaltensregeln gliedern sich in die Bereiche „Allgemeines“, „Trainingssituation“ sowie „Trainingslager und Wettkämpfe“ und betreffen alle Personen, die in der Leichtathletik involviert sind.

    Zur besseren Verständlichkeit ist der ÖLV nach dem sogenannten Ampelprinzip vorgegangen, die Verhaltensweisen sind in grün (=Best Practice), orange (=Grenzbereich) und rot (=Verstoß gegen die Safeguarding-Richtlinien) eingeteilt. Die Verhaltungsrichtlinien dienen zur Orientierung für alle, aber auch als Vorgabe für das Safeguarding-Team, um Interventionen zu setzen.

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    Allgemeiner Bereich

    Trainingssituationen

    Trainingslager und Wettkämpfe



    Safeguarding-Team

    Safeguarding-Team

    Der ÖLV verfolgt bei Grenzverletzungen, Diskriminierungen und Übergriffen jeglicher Art eine Null-Toleranz-Politik. Nicht nur das Hinsehen in Verdachtsfällen ist wichtig, sondern auch das Setzen der notwendigen, weiteren Schritte. Alle in der Leichtathletik involvierten Personen sind deshalb dazu angehalten, Verdachtsfälle zu melden. 

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    Zur möglichst raschen Klärung von Verdachtsfällen und, im Falle der Bestätigung eines Verdachts, sind eine unverzügliche Beendigung der Gewalthandlung, der Entzug der „Green Card“ bzw. des "Safe-Athletics-Zertifikats" und das Setzen weiterer Schritte vorgesehen. Neben nachhaltigem Schutz für Betroffene steht zudem die weiterführende Hilfe für alle Beteiligten im Vordergrund.

    Das Safeguarding-Team besteht aus den folgenden Personen und wird alle zwei Jahre durch den ÖLV bestellt:

    • zwei Safeguarding-Vertrauenspersonen, eine männliche und eine weibliche Person, welche allerdings keine führenden Funktionen innerhalb des ÖLV innehaben dürfen
    • eine Person mit Background im Bereich Recht
    • eine Person mit Background im Bereich der Sozialen Arbeit oder Medizin
    • der/die Melde- und Ordnungsreferent:in des ÖLV


    (C) Balkan Athletics

    EU-Projekt "Athletics Respects Your Rights"

    Der ÖLV ist Partner des EU-geförderten Projekts "Athletics Respects Your Rights". Zusammen mit den nationalen Leichtathletik-Verbänden aus Bulgarien, Polen, Albanien, Kosovo und aus Bosnien-Herzegovina wird das zweijährige Projekt (2024-2025) umgesetzt.

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    Das Projekt gliedert sich in drei Phasen auf:

    • Phase 1: Ausbildung und Schulung von je 2 Safeguarding-Beauftragten pro Verband (2024)
    • Phase 2: Entwicklung eines Safeguarding-Konzepts für jeden Partnerverband (01-06 2025)
    • Phase 3: Implementierung eines digitalen, mehrsprachigen Safeguarding Moduls (07-10 2025)

    Phase 1: Ausbildung und Schulung von je 2 Sicherheitsbeauftragten

    Im Zuge der ersten Phase werden zur Schulung der Safeguarding-Beauftragten insgesamt sechs Seminaren organsiert um. Ziele sind, neben der Schulung, vor allem auch die Bewusstseinsschärfung für das Thema Safeguarding, der Wissens-Austausch und auch interaktive Rollenspiele um das theoretische Wissen auch in der Praxis umzusetzen.

    Die sechs Seminare befassen sich folgenden Themen:

    • Seminar 1: Was ist Safeguarding?
    • Seminar 2: Unterschiedliche Fälle von Safeguarding
    • Seminar 3: Safeguarding für Kinder/Jugendliche und Erwachsene
    • Seminar 4: Die richtige Reaktion auf Vorfälle
    • Seminar 5: Mediation im Kontext Safeguarding
    • Seminar 6: Erstellung einer Safeguarding-Richtlinie

    Phase 2: Entwicklung eines Safeguarding-Konzepts für jeden Partnerverband

    In dieser Phase des Projekts werden Richtlinien und ein Konzept zum Schutz der vulnerablen Gruppe (in den meisten Fällen minderjährige Athlet:innen) erstellt.

    Richtlinien für ein angebrachtes Verhalten in Training, Wettkampf und auf anderen Veranstaltungen werden, ebenso wie die Rechte und Pflichten aller Stakeholder, definiert. Klare Bestimmungen für Untersuchungen und Urteile werden ebenfalls erarbeitet.

    Phase 3: Implementierung eines digitalen, mehrsprachigen Safeguarding Moduls

    In der dritten Phase wird die Implementierung eines digitalen, mehrsprachigen Safeguarding-Moduls umgesetzt. Das Modul soll bei folgenden Punkten unterstützen und Prozesse vereinfachen:

    • Sicherstellung, dass sich jede:r seiner Rechte und des zu befolgenden Prozesses bewusst ist
    • Bereitstellung von Unterstützung und Beratung für alle, die diese aufgrund eines Anliegens, einer Beschwerde oder eines Vorwurfs benötigen
    • Bearbeitung von Bedenken, Vorwürfen und Beschwerden auf faire, transparente, zeitnahe und effiziente Weise