Zu den wesentlichen Neuerungen und zum seit 1.1.2021 weltweit gültigen Standard zur Harmonisierung der Anti-Doping Programme auf nationaler und internationaler Ebene nahm anschließend Mag. Alexander Sammer Stellung.
Die wesentlichen Neuerungen umfassen:
- Schutz von Whistleblowern: Personen, welche Informationen an für Anti-Doping Angelegenheiten zuständige Institutionen weiterleiten, welche auf Verstöße gegen Anti-Doping und gegen die "Code Compliance" hinweisen, sollen besser geschützt werden.
- Besonders schutzbedürftige Personen: Diese sind als SportlerInnen sowie natürliche Personen, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen Anti-Doping Regelungen das 16. Lebensjahr oder noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und keinem Topsegment eines Testpools angehören sowie noch nie an einem internationalen Wettkampf in einer offenen Kategorie teilgenommen haben erfasst. Disziplinmaßnahmen umfassen maximal 2 Jahre und von einer Veröffentlichung der Entscheidung und der damit verbundenen Informationen kann abgesehen werden.
- FreizeitsportlerInnen: Das ADBG 2021 regelt nun, dass SportlerInnen, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor Begehung eines Verstoßes gegen Anti-Doping Regelungen an keinem internationalen Wettkampf oder Wettkampf auf nationaler Ebene in der Leistungsstufe einer Landesliga oder Landesmeisterschaft oder einer höheren Klasse; oder an nicht mehr als fünf Wettkämpfen auf nationaler Ebene teilgenommen; oder keinem Testpool angehört; oder keinen Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen begangen haben, als FreizeitsportlerInnen definiert werden. FreizeitsportlerInnen profitieren demnach von der Novelle, so die Disziplinarmaßnahme maximal 2 Jahre beträgt und von einer Veröffentlichung der Entscheidung abgesehen werden kann.
- Kann ein/e SportlerIn nachweisen, dass der Missbrauch einer Substanz mit Missbrauchspotential (THC, Kokain, MDMA/Ecstasy und Heroin) nicht im Zusammenhang mit der sportlichen Leistungssteigerung im Wettkampf steht, beträgt die Standardsperre 3 Monate - wird ein von der NADA genehmigtes Rehabilitationsprogramm absolviert, kann die Sperre auf 1 Monat reduziert werden. Die Novelle wird damit begründet, dass der Konsum der o.a. Substanzen eher ein gesellschaftliches als ein sportliches Problem darstellt.
- International Standard for Education: Die Regelung der Präventionsarbeit wird weltweit geregelt. Mit dem ADBG 2021 wird diesem Rechnung getragen. Das Programm umfasst eLearning-Kurse für SportlerInnen im Testpool, Nationalteam, Kader, im Nachwuchs sowie bei deren Betreuungspersonen, regelmäßige Schulungen sowie Informationen und Schulungen der gesamten Delegation vor sportlichen Großereignissen.
- Einrichtung einer SportlerInnen-Kommission bei der NADA.
- Aufnahme von Mannschaften in den Nationalen Testpool.
- Einvernehmliche Beilegung: Durch Vereinbarung kann ein Anti-Doping Verfahren beigelegt werden, indem im Vorhinein bereits die jeweiligen Konsequenzen, nach Prüfung der Umstände des Falles, festgelegt werden.
- Informationspflicht der ÄrztInnen: Sobald sich ein/e PatientIn als SportlerIn deklariert hat, müssen ÄrztInnen über die Verabreichung von Arzneimitteln mit verbotenen Wirkstoffen oder die Anwendung von verbotenen Methoden informieren.
Kontrollen zu COVID-19-Zeiten
Auf Grund der Pandemie kam es 2020 zu einem Rückgang bei Dopingkontrollen, sowohl auf nationaler, als auch auf internationaler Ebene. Die Planungen für 2021 laufen jedenfalls bereits. Mit erhöhten Sicherheits- und Hygienestandards werden problemlose Abläufe bei der Durchführung von Kontrollen 2021 sichergestellt.