Da Julian Kellerer kein ÖLV-Kaderathlet ist und seit 2013 auch nicht mehr dem nationalen Testpool der NADA Austria angehört, hatte er die Möglichkeit nach der Information über die positive A-Probe retroaktiv eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Obwohl er diesen Antrag in Aussicht gestellt hat, ist er bis heute nicht erfolgt.
Verfahren heute eingeleitet
Aus diesem Grund hat die Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) heute ein Verfahren gegen Julian Kellerer eröffnet, ihn mit sofortiger Wirkung von weiteren Wettkampf-Teilnahmen suspendiert und die Öffentlichkeit mit einer Presseaussendung informiert. Das Verfahren muss nun Klarheit schaffen, ob ein schuldhaftes Verhalten des Athleten vorliegt.
Hinweis auf ÖLV-Reglement
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im ÖLV seit mehr als neun Jahren die Regelung gilt, dass im Falle eines schweren Dopingvergehens - wird von der ÖADR mit der Dauer der Sperre festgelegt - ein Athlet auch nach Ablauf dieser Sperre nicht mehr in den ÖLV-Kader aufgenommen wird, keine Förderungen mehr seitens des ÖLV erhält und vom ÖLV nicht mehr für internationale Meisterschaften bzw. Veranstaltungen (z.B. Team-EM, Europacup, Länderkämpfe, EM, WM, etc.) nominiert wird.