Für alle Betreiber/innen von Leichtathletikanlagen bedeutet das, dass die Einlagebretter für den Weit- und Dreisprung an die neuen Regeln angepasst werden müssen.
Diese Änderung bei den Einlagebrettern ist notwendig, da die Kriterien für „gültig/ungültig“ beim Absprung geändert wurden.
Es ist ein Fehlversuch eines Wettkämpfers, wenn er die Senkrechte über der Absprunglinie mit irgendeinem Teil seines Fußes/Schuhs durchbricht, sei es beim Durchlaufen oder beim Sprung (Anmerkung: Es muss kein Abdruck im Plastilin zu sehen sein!).
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- Text (C) Günther Tautermann, ÖLV-Kampfrichterreferent
- Abbildung (C) ÖLV/Tautermann, honorarfrei weiterverwendbar