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Regeländerung im Weit- und Dreisprung ab 1. November 2021

Regeländerung im Weit- und Dreisprung (C) ÖLV/Tautermann (honorarfrei weiterverwendbar)

Bedingt durch die Verschiebung der Olympischen Spiele um ein Jahr wurde auch das Inkrafttreten der Regeländerung für den Weit- und Dreisprung um ein Jahr verschoben und tritt somit mit 1. November 2021 in Kraft.

Für alle Betreiber/innen von Leichtathletikanlagen bedeutet das, dass die Einlagebretter für den Weit- und Dreisprung an die neuen Regeln angepasst werden müssen.

Diese Änderung bei den Einlagebrettern ist notwendig, da die Kriterien für „gültig/ungültig“ beim Absprung geändert wurden.

Es ist ein Fehlversuch eines Wettkämpfers, wenn er die Senkrechte über der Absprunglinie mit irgendeinem Teil seines Fußes/Schuhs durchbricht, sei es beim Durchlaufen oder beim Sprung (Anmerkung: Es muss kein Abdruck im Plastilin zu sehen sein!).

Bitte klicken Sie die Abbildung, um sie genauer betrachten zu können.

  • Text (C) Günther Tautermann, ÖLV-Kampfrichterreferent
  • Abbildung (C) ÖLV/Tautermann, honorarfrei weiterverwendbar

 

12/10/21 10:14, Text: Helmut Baudis

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